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Prinzipien der Beteiligung

Die Bedingungen für Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sind von Ort zu Ort und von Aufgabe zu Aufgabe unterschiedlich. Die Erfahrung lehrt aber auch: Es ist möglich, die jeweils passende Herangehensweise zu finden. Und es gibt einige Grundsätze, die regelmäßig zu beachten sind.

Für Planungsprozesse werden schon lange die bewährten Prinzipien des „guten Regierens“ („Good Governance“) empfohlen, zu denen der Aspekt „Beteiligung“ dazu gehört:

Die Bedingungen für Beteiligung und Mitwirkung der Bürgerinnen und Bürger sind von Ort zu Ort und von Aufgabe zu Aufgabe unterschiedlich. Die Erfahrung lehrt aber auch: Es ist möglich, die jeweils passende Herangehensweise zu finden. Und es gibt einige Grundsätze, die regelmäßig zu beachten sind.

Für Planungsprozesse werden schon lange die bewährten Prinzipien des „guten Regierens“ („Good Governance“) empfohlen, zu denen der Aspekt „Beteiligung“ dazu gehört:

Grafik Prinzipien der Bürgerbeteiligung
© Planungsgruppe Stadt+Dorf | Urbanizers
Grafik Prinzipien der Bürgerbeteiligung
© Planungsgruppe Stadt+Dorf | Urbanizers

Welche Grundregeln gelten?

Wer Beteiligungsverfahren plant, sollte folgende Grundregeln beachten:

  • Wer sich als Bürgerin oder Bürger beteiligt, tut dies freiwillig. Wer Beteiligungsangebote macht, muss auch mit der Möglichkeit umgehen, dass sie nicht angenommen werden.
  • Die Beteiligungsbereitschaft ist umso größer, je direkter der Beteiligungsgegenstand das eigene Lebensumfeld berührt.
  • Bürgerbeteiligung soll auch die Menschen erreichen, die sich nicht oft oder nicht laut genug zu Wort melden.
  • Bürgerbeteiligung darf kein Selbstzweck sein, es muss klar gesagt werden, wie weit schon Entscheidungen getroffen sind und noch Veränderungsmöglichkeiten bestehen.
  • Bürgerbeteiligung darf demokratische Entscheidungen nicht ersetzen, sondern allenfalls ergänzen.

Wer sich als Bürgerin oder Bürger beteiligt, sollte wissen:

  • Beteiligung ist in Planungsverfahren ein Baustein der Entscheidungsfindung neben anderen. Die gewählten Mandatsträger bleiben in der Verantwortung.
  • Je nach Art und Stand eines Planungsverfahrens sind die noch offenen Handlungsspielräume der Verwaltung mehr oder weniger groß.
  • Nichtförmliche Beteiligungsverfahren bieten oft mehr Einflussmöglichkeiten als förmliche durch Rechtsvorschriften geregelte Verfahren.
  • Nicht alle Bürgerinteressen gehen in die gleiche Richtung, Interessenkonflikte spiegeln sich auch in den Beteiligungsverfahren wieder.

Wer Beteiligungsverfahren plant, sollte folgende Grundregeln beachten:

  • Wer sich als Bürgerin oder Bürger beteiligt, tut dies freiwillig. Wer Beteiligungsangebote macht, muss auch mit der Möglichkeit umgehen, dass sie nicht angenommen werden.
  • Die Beteiligungsbereitschaft ist umso größer, je direkter der Beteiligungsgegenstand das eigene Lebensumfeld berührt.
  • Bürgerbeteiligung soll auch die Menschen erreichen, die sich nicht oft oder nicht laut genug zu Wort melden.
  • Bürgerbeteiligung darf kein Selbstzweck sein, es muss klar gesagt werden, wie weit schon Entscheidungen getroffen sind und noch Veränderungsmöglichkeiten bestehen.
  • Bürgerbeteiligung darf demokratische Entscheidungen nicht ersetzen, sondern allenfalls ergänzen.

Wer sich als Bürgerin oder Bürger beteiligt, sollte wissen:

  • Beteiligung ist in Planungsverfahren ein Baustein der Entscheidungsfindung neben anderen. Die gewählten Mandatsträger bleiben in der Verantwortung.
  • Je nach Art und Stand eines Planungsverfahrens sind die noch offenen Handlungsspielräume der Verwaltung mehr oder weniger groß.
  • Nichtförmliche Beteiligungsverfahren bieten oft mehr Einflussmöglichkeiten als förmliche durch Rechtsvorschriften geregelte Verfahren.
  • Nicht alle Bürgerinteressen gehen in die gleiche Richtung, Interessenkonflikte spiegeln sich auch in den Beteiligungsverfahren wieder.