Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg eröffnet verschiedene Wege zur Expertenmitwirkung:
- Gemeinden können Beiräte zur Vertretung von Gruppeninteressen benennen, die gegenüber der Gemeindevertretung beratende Aufgaben haben.
- Neben den Mitgliedern der Gemeindevertretung können sachkundige Einwohner zu beratenden Mitgliedern der Fachausschüsse berufen werden.
- Gewählte Ortsbeiräte können zu allen den jeweiligen Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen, die von der Gemeindevertretung oder dem zuständigen Ausschuss beraten werden.
Eine spezielle Form der Expertenmitwirkung im Bereich des Bauwesens sind Gestaltungsbeiräte. Diese unterstützen als neutrales unabhängiges Sachverständigengremium Verwaltung und Bauherren. Als beratende Stimme bereiten sie kommunalpolitische Entscheidungen zu wichtigen Bauvorhaben vor. In größeren Städten sind diese kommunal organisiert, kleinere Gemeinden können das regionale Angebot der Brandenburgischen Architektenkammer nutzen.
Weitere Mitwirkungsmöglichkeiten für fachkundige Bürgerinnen und Bürger gibt es im Bereich der öffentlichen Fachverwaltung. Beispielsweise können die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden einen ehrenamtlichen Beirat oder ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalpflege berufen.