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Wer beteiligt sich und wofür?

In Planungsverfahren haben Bürgerinnen und Bürger unterschiedlichen Rollen und oft gegensätzliche Ziele und Interessen. Gleiches gilt für Entwicklungsbüros, Investierende, Finanzierende, Unternehmen und Betriebe. Die als Mandatsträger gewählten Politiker  und die Verwaltung sind verantwortlich für die Zielvorstellungen und ihre Verwirklichung. Sie haben dabei die Aufgabe, abzuwägen zwischen den verschiedenen privaten und öffentlichen Belangen.

Für die kommunale Planungsebene ergibt sich folgendes Bild an Akteuren und Rollen:

In Planungsverfahren haben Bürgerinnen und Bürger unterschiedlichen Rollen und oft gegensätzliche Ziele und Interessen. Gleiches gilt für Entwicklungsbüros, Investierende, Finanzierende, Unternehmen und Betriebe. Die als Mandatsträger gewählten Politiker  und die Verwaltung sind verantwortlich für die Zielvorstellungen und ihre Verwirklichung. Sie haben dabei die Aufgabe, abzuwägen zwischen den verschiedenen privaten und öffentlichen Belangen.

Für die kommunale Planungsebene ergibt sich folgendes Bild an Akteuren und Rollen:

Grafik Akteure und Rollen der Bürgerbeteiligung
© Planungsgruppe Stadt+Dorf | Urbanizers
Grafik Akteure und Rollen der Bürgerbeteiligung
© Planungsgruppe Stadt+Dorf | Urbanizers

Alle Bürgerinnen und Bürger sind gleich, aber ...

… es beteiligen sich nicht alle betroffenen Personen und Interessengruppen in gleichem Maße.

Die Erfahrung zeigt:

  • Manche Bevölkerungsgruppen sind in den öffentlichen Debatten präsenter als andere, deren Stimme man oft kaum vernimmt. Die Stimmen von Kindern und Jugendlichen, von Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen oder von Minderheiten sind in Beteiligungsverfahren oft nicht sehr laut zu hören.
  • Im Extremfall kann Bürgerbeteiligung zu einer zu hohen Gewichtung bestimmter Eigeninteressen und Meinungen führen, die sich laut bemerkbar machen.

Für eine gute, ausgewogene Bürgerbeteiligung sollten Politik und Verwaltung folgende Grundregeln bedenken und beachten:

  • Von Anfang an deutlich machen, was bereits entschieden ist (z. B. von den verantwortlichen Gremien) und welche noch offenen Fragen im Beteiligungsverfahren verhandelt werden sollen.
  • Nicht jeder laut vorgetragenen Einzel- oder Gegenmeinung folgen, sondern erst die Vielzahl der Meinungen erfassen und gewichten.
  • Diejenigen Gruppen gezielt ansprechen und nach ihrer Meinung fragen, die sich in öffentlichen Diskussionen nicht oder nur mit sehr leiser Stimme äußern.
  • Veranstaltungsformen wählen, die die weniger „artikulationsstarken“ Teile der Bürgerschaft gezielt in den Beteiligungsprozess einbeziehen.
  • Verfahren wählen, die gezielt die Bedürfnisse bestimmter Bevölkerungsgruppen thematisieren und diese Gruppen aktiv einbeziehen, z. B. kommunale Teilhabepläne für Menschen mit Behinderungen erarbeiten.
  • Die Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen, Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen für eine breit angelegte Beteiligung nutzen.

Wenn dies gelingt, sind die Bürgerinnen und Bürger am ehesten „gleich“ im Sinne der Berücksichtigung ihrer vielfältigen Interessen.

… es beteiligen sich nicht alle betroffenen Personen und Interessengruppen in gleichem Maße.

Die Erfahrung zeigt:

  • Manche Bevölkerungsgruppen sind in den öffentlichen Debatten präsenter als andere, deren Stimme man oft kaum vernimmt. Die Stimmen von Kindern und Jugendlichen, von Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen oder von Minderheiten sind in Beteiligungsverfahren oft nicht sehr laut zu hören.
  • Im Extremfall kann Bürgerbeteiligung zu einer zu hohen Gewichtung bestimmter Eigeninteressen und Meinungen führen, die sich laut bemerkbar machen.

Für eine gute, ausgewogene Bürgerbeteiligung sollten Politik und Verwaltung folgende Grundregeln bedenken und beachten:

  • Von Anfang an deutlich machen, was bereits entschieden ist (z. B. von den verantwortlichen Gremien) und welche noch offenen Fragen im Beteiligungsverfahren verhandelt werden sollen.
  • Nicht jeder laut vorgetragenen Einzel- oder Gegenmeinung folgen, sondern erst die Vielzahl der Meinungen erfassen und gewichten.
  • Diejenigen Gruppen gezielt ansprechen und nach ihrer Meinung fragen, die sich in öffentlichen Diskussionen nicht oder nur mit sehr leiser Stimme äußern.
  • Veranstaltungsformen wählen, die die weniger „artikulationsstarken“ Teile der Bürgerschaft gezielt in den Beteiligungsprozess einbeziehen.
  • Verfahren wählen, die gezielt die Bedürfnisse bestimmter Bevölkerungsgruppen thematisieren und diese Gruppen aktiv einbeziehen, z. B. kommunale Teilhabepläne für Menschen mit Behinderungen erarbeiten.
  • Die Zusammenarbeit mit Wohnungsunternehmen, Vereinen, Verbänden und anderen Organisationen für eine breit angelegte Beteiligung nutzen.

Wenn dies gelingt, sind die Bürgerinnen und Bürger am ehesten „gleich“ im Sinne der Berücksichtigung ihrer vielfältigen Interessen.

Von Betroffenheit zu Beteiligung

Für eine breite Interessenabwägung ist es für die Verwaltung hilfreich, wenn aus „Betroffenen“ verstärkt „Beteiligte“ werden, die aktiv und konstruktiv mitwirken. Gut angelegte Beteiligungsverfahren können hierzu einen Beitrag leisten. Sie machen es leichter,

  • die Bürgerschaft zu aktivieren und ihr lokales Wissen zu nutzen,
  • gegenseitiges Verständnis und somit Vertrauen zu schaffen,
  • Konflikte frühzeitig zu erkennen und Kompromisse zu finden,
  • Akzeptanz und Legitimation von Entscheidungen zu erhöhen.

Gut gemachte Bürgerbeteiligung hilft allen: Der Bürgerschaft, den politischen Entscheidungsträgern, der Verwaltung und den Interessenvertretungen ebenso weiter wie den Projektträgern und Investierenden.

Für eine breite Interessenabwägung ist es für die Verwaltung hilfreich, wenn aus „Betroffenen“ verstärkt „Beteiligte“ werden, die aktiv und konstruktiv mitwirken. Gut angelegte Beteiligungsverfahren können hierzu einen Beitrag leisten. Sie machen es leichter,

  • die Bürgerschaft zu aktivieren und ihr lokales Wissen zu nutzen,
  • gegenseitiges Verständnis und somit Vertrauen zu schaffen,
  • Konflikte frühzeitig zu erkennen und Kompromisse zu finden,
  • Akzeptanz und Legitimation von Entscheidungen zu erhöhen.

Gut gemachte Bürgerbeteiligung hilft allen: Der Bürgerschaft, den politischen Entscheidungsträgern, der Verwaltung und den Interessenvertretungen ebenso weiter wie den Projektträgern und Investierenden.