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Direkte Demokratie

In Deutschland und damit auch in Brandenburg gibt es die Möglichkeit, einzelne Entscheidungen direktdemokratisch zu treffen. Das kann ergänzend oder korrigierend zur Entscheidungsfindung der repräsentativen Demokratie geschehen.

In Deutschland und damit auch in Brandenburg gibt es die Möglichkeit, einzelne Entscheidungen direktdemokratisch zu treffen. Das kann ergänzend oder korrigierend zur Entscheidungsfindung der repräsentativen Demokratie geschehen.

Werbeplakat für Volksbegehren © MIL, H.-J. Stricker

Die Brandenburgische Landesverfassung garantiert weitreichende direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten. Auch hier gilt aber: Voraussetzung ist ein hohes öffentliches Interesse, da Quoren (d. h. Mindestteilnehmerzahlen) erreicht werden müssen.

Mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid stellt die Brandenburgische Landesverfassung allen Bürgerinnen und Bürgern direktdemokratische Mitwirkungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch für Themen der räumlichen Planung genutzt werden können.

Werbeplakat für Volksbegehren © MIL, H.-J. Stricker

Die Brandenburgische Landesverfassung garantiert weitreichende direktdemokratische Beteiligungsmöglichkeiten. Auch hier gilt aber: Voraussetzung ist ein hohes öffentliches Interesse, da Quoren (d. h. Mindestteilnehmerzahlen) erreicht werden müssen.

Mit Volksinitiative, Volksbegehren und Volksentscheid stellt die Brandenburgische Landesverfassung allen Bürgerinnen und Bürgern direktdemokratische Mitwirkungsmöglichkeiten zur Verfügung, die auch für Themen der räumlichen Planung genutzt werden können.