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Wettbewerbe

Wettbewerbe gehören überwiegend zu den gering formalisierten und somit im Wesentlichen flexibel gestaltbaren Planungsverfahren. Bei Städtebau- und Architekturwettbewerben im Rahmen bestimmter Vorhaben gibt die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) einen groben Rahmen vor.

Wettbewerbe gehören überwiegend zu den gering formalisierten und somit im Wesentlichen flexibel gestaltbaren Planungsverfahren. Bei Städtebau- und Architekturwettbewerben im Rahmen bestimmter Vorhaben gibt die Richtlinie für Planungswettbewerbe (RPW 2013) einen groben Rahmen vor.

Wettbewerbsjury bei der Arbeit in Cottbus
Wettbewerbsjury bei der Arbeit in Cottbus © MIL, H.-J. Stricker

Wettbewerbsverfahren können vielfältig eingesetzt werden. Sie können z. B. Bebauungsplanverfahren vorgeschaltet werden, um dafür erforderliche städtebaulich-architektonische Entwürfe für bestimmte Flächen auszuwählen. Sie können aber auch völlig andere Themen wie z. B. „lebendige Innenstädte“ aufgreifen. Auch im Rahmen von Wettbewerben und anderen Auswahlverfahren ist grundsätzlich zu überlegen, wie Betroffene und die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt werden können. Dies kann auf vielfältige Art und Weise geschehen wie z. B. durch Beteiligung an der Erstellung der Wettbewerbsauslobung, Einbindung in Diskussionen während des Wettbewerbsverfahrens bei mehrstufigen Verfahren oder im Preisgericht. Auch bei diesen Verfahren ist darauf zu achten, dass die Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume allen Beteiligten frühzeitig kommuniziert werden.

Wettbewerbsjury bei der Arbeit in Cottbus
Wettbewerbsjury bei der Arbeit in Cottbus © MIL, H.-J. Stricker

Wettbewerbsverfahren können vielfältig eingesetzt werden. Sie können z. B. Bebauungsplanverfahren vorgeschaltet werden, um dafür erforderliche städtebaulich-architektonische Entwürfe für bestimmte Flächen auszuwählen. Sie können aber auch völlig andere Themen wie z. B. „lebendige Innenstädte“ aufgreifen. Auch im Rahmen von Wettbewerben und anderen Auswahlverfahren ist grundsätzlich zu überlegen, wie Betroffene und die Öffentlichkeit am Verfahren beteiligt werden können. Dies kann auf vielfältige Art und Weise geschehen wie z. B. durch Beteiligung an der Erstellung der Wettbewerbsauslobung, Einbindung in Diskussionen während des Wettbewerbsverfahrens bei mehrstufigen Verfahren oder im Preisgericht. Auch bei diesen Verfahren ist darauf zu achten, dass die Gestaltungs- und Entscheidungsspielräume allen Beteiligten frühzeitig kommuniziert werden.