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Planaufstellung

Landesplanung ist die übergeordnete, überörtliche und fachübergreifende Planung für die räumliche Entwicklung eines Bundeslandes. In der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg wird diese Planung in gemeinsamer Verantwortung beider Länder betrieben. Gemeinsam werden Raumordnungspläne für den Gesamtraum oder für Teilräume der Länder aufgestellt. Diese Aufgabe obliegt der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL).

Im Zusammenwirken mit den Trägern der Fachplanung, den kommunalen Gebietskörperschaften und den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet die GL zukunftsorientierte raumordnerische Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Hauptstadtregion. 

Das Verfahren zur Erarbeitung, Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms und der gemeinsamen Landesentwicklungspläne - einschließlich der Durchführung der Beteiligungsverfahren - ist im Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag) geregelt.

In den fünf Regionen des Landes Brandenburg werden nach Maßgabe des Brandenburgischen Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) Regionalpläne erarbeitet.

Bei der Erarbeitung von Raumordnungsplänen können sich die Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Beteiligungsverfahren einbringen.

Landesplanung ist die übergeordnete, überörtliche und fachübergreifende Planung für die räumliche Entwicklung eines Bundeslandes. In der Hauptstadtregion Berlin-Brandenburg wird diese Planung in gemeinsamer Verantwortung beider Länder betrieben. Gemeinsam werden Raumordnungspläne für den Gesamtraum oder für Teilräume der Länder aufgestellt. Diese Aufgabe obliegt der Gemeinsamen Landesplanungsabteilung Berlin-Brandenburg (GL).

Im Zusammenwirken mit den Trägern der Fachplanung, den kommunalen Gebietskörperschaften und den Bürgerinnen und Bürgern erarbeitet die GL zukunftsorientierte raumordnerische Rahmenbedingungen für die Entwicklung der Hauptstadtregion. 

Das Verfahren zur Erarbeitung, Aufstellung, Änderung, Ergänzung und Fortschreibung des gemeinsamen Landesentwicklungsprogramms und der gemeinsamen Landesentwicklungspläne - einschließlich der Durchführung der Beteiligungsverfahren - ist im Vertrag über die Aufgaben und Trägerschaft sowie Grundlagen und Verfahren der gemeinsamen Landesplanung zwischen den Ländern Berlin und Brandenburg (Landesplanungsvertrag) geregelt.

In den fünf Regionen des Landes Brandenburg werden nach Maßgabe des Brandenburgischen Gesetzes zur Regionalplanung und zur Braunkohlen- und Sanierungsplanung (RegBkPlG) Regionalpläne erarbeitet.

Bei der Erarbeitung von Raumordnungsplänen können sich die Bürgerinnen und Bürgern im Rahmen der Beteiligungsverfahren einbringen.

Grafik Landes- und Regionalplanung Berlin-Brandenburg
© GL Berlin-Brandenburg
Grafik Landes- und Regionalplanung Berlin-Brandenburg
© GL Berlin-Brandenburg