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Verfügungsfonds

Mit der Einrichtung von Verfügungsfonds können Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung flexible Budgets schaffen, um hierüber Bewohnerinnen und Bewohner, Gewerbetreibende und andere Akteure für die Belange der Stadtentwicklung zu gewinnen und in die Finanzierung kleinteiliger Maßnahmen vergleichsweise unbürokratisch zu gestalten. Vereine, Initiativen und Organisationen, aber auch Einzelpersonen können mit den Mitteln Projekte für ihr Quartier initiieren.

Mit der Einrichtung von Verfügungsfonds können Gemeinden im Rahmen der Städtebauförderung flexible Budgets schaffen, um hierüber Bewohnerinnen und Bewohner, Gewerbetreibende und andere Akteure für die Belange der Stadtentwicklung zu gewinnen und in die Finanzierung kleinteiliger Maßnahmen vergleichsweise unbürokratisch zu gestalten. Vereine, Initiativen und Organisationen, aber auch Einzelpersonen können mit den Mitteln Projekte für ihr Quartier initiieren.

Adventszeit unterstützt im Verfügungsfonds Finsterwalde
Adventszeit unterstützt im Verfügungsfonds Finsterwalde © MIL, H.-J. Stricker

Aufwertung des öffentlichen Raums, Soziales, Kultur, Kreativität oder Sport – den Einsatzmöglichkeiten von Verfügungsfonds sind wenige Grenzen gesetzt, wenn ein inhaltlicher Bezug zu den integrierten Handlungskonzepten hergestellt wird und das Vorhaben eine Erneuerung oder Verbesserung fürs Quartier bringt. Natürlich muss auch der Nutzen für die Allgemeinheit nachgewiesen werden. Der Verfügungsfonds soll das Engagement von Einzelpersonen, Gruppen/Vereinen und anderen Akteurinnen und Akteuren fördern und stärken: Er ist ein Instrument für Kooperation.

Ein gewähltes oder benanntes Gremium aus Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Gewerbetreibenden, Gebietsmanagement und Verwaltung entscheidet über die Verwendung des Geldes.

Ein solcher Fonds, über dessen Mitteleinsatz ein lokales Gremium entscheidet, kann mit maximal 50 Prozent Städtebauförderungsmitteln  finanziert werden. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist jedoch, dass zunächst mindestens 50 Prozent der Mittel des Fonds von Privaten oder aus zusätzlichen Mitteln der Gemeinde in den Fonds eingestellt werden.

Adventszeit unterstützt im Verfügungsfonds Finsterwalde
Adventszeit unterstützt im Verfügungsfonds Finsterwalde © MIL, H.-J. Stricker

Aufwertung des öffentlichen Raums, Soziales, Kultur, Kreativität oder Sport – den Einsatzmöglichkeiten von Verfügungsfonds sind wenige Grenzen gesetzt, wenn ein inhaltlicher Bezug zu den integrierten Handlungskonzepten hergestellt wird und das Vorhaben eine Erneuerung oder Verbesserung fürs Quartier bringt. Natürlich muss auch der Nutzen für die Allgemeinheit nachgewiesen werden. Der Verfügungsfonds soll das Engagement von Einzelpersonen, Gruppen/Vereinen und anderen Akteurinnen und Akteuren fördern und stärken: Er ist ein Instrument für Kooperation.

Ein gewähltes oder benanntes Gremium aus Bürgerinnen und Bürgern, lokalen Gewerbetreibenden, Gebietsmanagement und Verwaltung entscheidet über die Verwendung des Geldes.

Ein solcher Fonds, über dessen Mitteleinsatz ein lokales Gremium entscheidet, kann mit maximal 50 Prozent Städtebauförderungsmitteln  finanziert werden. Voraussetzung für die Gewährung der Zuwendung ist jedoch, dass zunächst mindestens 50 Prozent der Mittel des Fonds von Privaten oder aus zusätzlichen Mitteln der Gemeinde in den Fonds eingestellt werden.