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Planen und Genehmigen

Beim Bauen und in der räumlichen Entwicklung gibt es eine Vielzahl von gesetzlich geregelten Planungs- und Zulassungsverfahren. Es sind dabei je nach Rechtsgrundlage unterschiedliche Formen von Bürgerbeteiligung möglich bzw. vorgeschrieben.

Beim Bauen und in der räumlichen Entwicklung gibt es eine Vielzahl von gesetzlich geregelten Planungs- und Zulassungsverfahren. Es sind dabei je nach Rechtsgrundlage unterschiedliche Formen von Bürgerbeteiligung möglich bzw. vorgeschrieben.

Grafik Planen und Genehmigen
© in Anlehnung an Akademie für Raumforschung und Landesplanung

Je nach Rechtsgrundlage sind Beteiligungsrechte und -verfahren teilweise sehr offen gestaltet und für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar. In anderen Rechtsbereichen bzw. Verfahrensstufen kann die Beteiligung auf die tatsächlich in ihren Rechten Betroffenen beschränkt sein.

Grafik Planen und Genehmigen
© in Anlehnung an Akademie für Raumforschung und Landesplanung

Je nach Rechtsgrundlage sind Beteiligungsrechte und -verfahren teilweise sehr offen gestaltet und für alle Bürgerinnen und Bürger nutzbar. In anderen Rechtsbereichen bzw. Verfahrensstufen kann die Beteiligung auf die tatsächlich in ihren Rechten Betroffenen beschränkt sein.

Von der Landesplanung zum einzelnen Vorhaben Das räumliche Planungssystem reicht von der Raumordnung auf Bundesebene, über die Landes- und Regionalplanung, die kommunale Planung bis hin zu konkreten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Einzelobjekte, wie z. B. ein Gebäude oder eine Straße, eine Grünanlage oder den Marktplatz. Für Infrastrukturprojekte mit übergeordneter Bedeutung, wie z. B. Autobahnen, Bundes- und Landestraßen, Schienen- und Wasserwege, Energieversorgungsanlagen oder Flughäfen gibt es eigene Fachplanungen, mit eigenen Regeln und Verfahren, da sie zumeist regionale oder überregionale Auswirkungen haben. Sie sind der kommunalen Planung nicht oder nur beschränkt zugänglich.
... oder vom Abstrakten zum Konkreten Im Wesentlichen bauen die verschiedenen Planungsebenen aufeinander auf und die planerischen Entscheidungen werden von der Raumordnung bis hin zur Objektplanung zunehmend konkreter. Während die übergeordneten räumlichen Planungsebenen häufig vergleichsweise abstrakte Festlegungen treffen, die für viele Akteure „weit weg“ sind, wirken z. B. Bebauungspläne auf der kommunalen Ebene oder konkrete Objektplanungen direkt auf Grundstücke und Menschen ein.
Gegenstromprinzip Die untergeordnete Planungsebene muss in der Regel die Vorgaben der übergeordneten beachten. Umgekehrt muss die übergeordnete die untergeordnete Ebene bei ihren Planungsüberlegungen beteiligen (Gegenstromprinzip; siehe Grafik).
Vorfestlegungen Auf übergeordneter Ebene werden oft Vorfestlegungen getroffen, auf denen die nachgeordneten Planungsebenen aufbauen. Die bereits getroffene grundsätzliche planerische/ politische Entscheidung wird dann nicht mehr in Frage gestellt. Auch wenn die Planungsgegenstände der übergeordneten Ebene sperrig sind, kann Beteiligung hier manchmal mehr erreichen als konkret vor Ort.
Planungs- und Genehmigungsverfahren Achtung: Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Planungsverfahren sowie Genehmigungs- und anderen Zulassungsverfahren: Im Planungsstadium gibt es meistens noch Gestaltungs- und damit substanzielle Beteiligungsmöglichkeiten. Bei Genehmigungs- und Zulassungsverfahren kann es z.B. sein, dass ein Antragsteller ein Recht auf eine Genehmigung hat. Wenn einem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, ist beispielsweise eine Baugenehmigung zwingend zu erteilen. Dann sind Beteiligungsmöglichkeiten stark eingeschränkt oder gar nicht vorhanden.
Formelle und informelle Verfahren Planer unterscheiden zwischen formellen, also gesetzlich geregelten und informellen, von den Akteuren flexibel gestaltbaren Verfahren. Zu den formellen Verfahren gehören z. B.
  • die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) sowie
  • Planfeststellungsverfahren für übergeordnete Verkehrsanlagen.

Die informellen Verfahren können von Politik, Verwaltung und sonstigen Beteiligten flexibel und auf Austausch orientiert gestaltet werden. Sie finden gerade in den frühen Phasen der politischen Willensbildung, Zielfindung und Konzepterarbeitung statt, um zunächst Handlungsgrundlagen zu schaffen.

Von der Landesplanung zum einzelnen Vorhaben Das räumliche Planungssystem reicht von der Raumordnung auf Bundesebene, über die Landes- und Regionalplanung, die kommunale Planung bis hin zu konkreten Planungs- und Genehmigungsverfahren für Einzelobjekte, wie z. B. ein Gebäude oder eine Straße, eine Grünanlage oder den Marktplatz. Für Infrastrukturprojekte mit übergeordneter Bedeutung, wie z. B. Autobahnen, Bundes- und Landestraßen, Schienen- und Wasserwege, Energieversorgungsanlagen oder Flughäfen gibt es eigene Fachplanungen, mit eigenen Regeln und Verfahren, da sie zumeist regionale oder überregionale Auswirkungen haben. Sie sind der kommunalen Planung nicht oder nur beschränkt zugänglich.
... oder vom Abstrakten zum Konkreten Im Wesentlichen bauen die verschiedenen Planungsebenen aufeinander auf und die planerischen Entscheidungen werden von der Raumordnung bis hin zur Objektplanung zunehmend konkreter. Während die übergeordneten räumlichen Planungsebenen häufig vergleichsweise abstrakte Festlegungen treffen, die für viele Akteure „weit weg“ sind, wirken z. B. Bebauungspläne auf der kommunalen Ebene oder konkrete Objektplanungen direkt auf Grundstücke und Menschen ein.
Gegenstromprinzip Die untergeordnete Planungsebene muss in der Regel die Vorgaben der übergeordneten beachten. Umgekehrt muss die übergeordnete die untergeordnete Ebene bei ihren Planungsüberlegungen beteiligen (Gegenstromprinzip; siehe Grafik).
Vorfestlegungen Auf übergeordneter Ebene werden oft Vorfestlegungen getroffen, auf denen die nachgeordneten Planungsebenen aufbauen. Die bereits getroffene grundsätzliche planerische/ politische Entscheidung wird dann nicht mehr in Frage gestellt. Auch wenn die Planungsgegenstände der übergeordneten Ebene sperrig sind, kann Beteiligung hier manchmal mehr erreichen als konkret vor Ort.
Planungs- und Genehmigungsverfahren Achtung: Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Planungsverfahren sowie Genehmigungs- und anderen Zulassungsverfahren: Im Planungsstadium gibt es meistens noch Gestaltungs- und damit substanzielle Beteiligungsmöglichkeiten. Bei Genehmigungs- und Zulassungsverfahren kann es z.B. sein, dass ein Antragsteller ein Recht auf eine Genehmigung hat. Wenn einem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, ist beispielsweise eine Baugenehmigung zwingend zu erteilen. Dann sind Beteiligungsmöglichkeiten stark eingeschränkt oder gar nicht vorhanden.
Formelle und informelle Verfahren Planer unterscheiden zwischen formellen, also gesetzlich geregelten und informellen, von den Akteuren flexibel gestaltbaren Verfahren. Zu den formellen Verfahren gehören z. B.
  • die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne) sowie
  • Planfeststellungsverfahren für übergeordnete Verkehrsanlagen.

Die informellen Verfahren können von Politik, Verwaltung und sonstigen Beteiligten flexibel und auf Austausch orientiert gestaltet werden. Sie finden gerade in den frühen Phasen der politischen Willensbildung, Zielfindung und Konzepterarbeitung statt, um zunächst Handlungsgrundlagen zu schaffen.