Toolbar-Menü
Hauptmenü

Bebauungsplanung

Die Bebauungsplanung schafft verbindliche Rechte und Pflichten - hier wird Beteiligung besonders wichtig! Der Bebauungsplan steht in der Entscheidungskette hinter dem Flächennutzungsplan und oft auch hinter informellen Planungen und konkretisiert die inhaltlichen Vorfestlegungen der vorangehenden Ebenen.

Die Bebauungsplanung schafft verbindliche Rechte und Pflichten - hier wird Beteiligung besonders wichtig! Der Bebauungsplan steht in der Entscheidungskette hinter dem Flächennutzungsplan und oft auch hinter informellen Planungen und konkretisiert die inhaltlichen Vorfestlegungen der vorangehenden Ebenen.

Potsdam informiert zum Bebauungsplan Alte Fahrt
Potsdam informiert zum Bebauungsplan Alte Fahrt © MIL, H.-J. Stricker

Ein Bebauungsplan stellt für alle rechtlich verbindliche Regeln auf, nach denen Flächen und Grundstücke genutzt und bebaut werden können und schafft somit Planungssicherheit für alle Beteiligten.

  • Welche Nutzungen sind zulässig?
  • Wie dicht können Grundstücke bebaut werden?
  • Wie hoch dürfen Gebäude werden?
  • Solche und weitere Themen werden häufig in Bebauungsplänen geregelt.

In nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren wird dann u. a. geprüft, ob das beantragte Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit kann sich jeder Bürger über den Stand der planerischen Überlegungen informieren und aktiv eigene Anregungen einbringen, die im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen sind. Die Abwägungsentscheidung wird durch die Kommune getroffen, im Verfahren geäußerte private und öffentliche Belange müssen gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden.

Zu beachten ist dabei, dass

  • ein Bebauungsplan oftmals am Ende der Entscheidungskette steht und Grundsatzfragen nicht mehr so leicht diskutierbar sind. Dafür sollte je nach Thema ggf. besser ein vorausgehendes Plan- und Zulassungsverfahren genutzt werden.
  • ein Bebauungsplan ist an ein festes Programm möglicher Inhalte gebunden. Daher können nicht alle wünschbaren Regelungen darin getroffen werden.
  • Variationsmöglichkeiten bei der Wahl des Verfahrens sind: Regelverfahren, Vereinfachtes Verfahren, Beschleunigtes Verfahren, Wiederholung von Verfahrensschritten, vorhabenbezogener Bebauungsplan.

Für die Beteiligungsverfahren gibt es gesetzlich geregelte Mindestanforderungen (§ 3 und § 4 Baugesetzbuch), die jedoch zusätzlich angereichert werden können. 

  • Häufig gibt es zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten in vorgelagerten oder begleitenden informellen Planungsverfahren, z. B. Abstimmung der Planungsziele, Wettbewerbe, Rahmenpläne, städtebaulich-architektonische Entwürfe.
  • Einige Kommunen bieten zusätzlich Online-Beteiligungsformate oder andere ergänzende Informationsmöglichkeiten, ggf. angebunden an publikumswirksame Veranstaltungen, an.
  • In bestimmten Fällen (vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 und § 13a BauGB) kann aber auch auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden. 
Potsdam informiert zum Bebauungsplan Alte Fahrt
Potsdam informiert zum Bebauungsplan Alte Fahrt © MIL, H.-J. Stricker

Ein Bebauungsplan stellt für alle rechtlich verbindliche Regeln auf, nach denen Flächen und Grundstücke genutzt und bebaut werden können und schafft somit Planungssicherheit für alle Beteiligten.

  • Welche Nutzungen sind zulässig?
  • Wie dicht können Grundstücke bebaut werden?
  • Wie hoch dürfen Gebäude werden?
  • Solche und weitere Themen werden häufig in Bebauungsplänen geregelt.

In nachfolgenden Baugenehmigungsverfahren wird dann u. a. geprüft, ob das beantragte Vorhaben den Festsetzungen des Bebauungsplans entspricht.

Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit kann sich jeder Bürger über den Stand der planerischen Überlegungen informieren und aktiv eigene Anregungen einbringen, die im Rahmen der Abwägung zu berücksichtigen sind. Die Abwägungsentscheidung wird durch die Kommune getroffen, im Verfahren geäußerte private und öffentliche Belange müssen gegeneinander und untereinander gerecht abgewogen werden.

Zu beachten ist dabei, dass

  • ein Bebauungsplan oftmals am Ende der Entscheidungskette steht und Grundsatzfragen nicht mehr so leicht diskutierbar sind. Dafür sollte je nach Thema ggf. besser ein vorausgehendes Plan- und Zulassungsverfahren genutzt werden.
  • ein Bebauungsplan ist an ein festes Programm möglicher Inhalte gebunden. Daher können nicht alle wünschbaren Regelungen darin getroffen werden.
  • Variationsmöglichkeiten bei der Wahl des Verfahrens sind: Regelverfahren, Vereinfachtes Verfahren, Beschleunigtes Verfahren, Wiederholung von Verfahrensschritten, vorhabenbezogener Bebauungsplan.

Für die Beteiligungsverfahren gibt es gesetzlich geregelte Mindestanforderungen (§ 3 und § 4 Baugesetzbuch), die jedoch zusätzlich angereichert werden können. 

  • Häufig gibt es zusätzliche Beteiligungsmöglichkeiten in vorgelagerten oder begleitenden informellen Planungsverfahren, z. B. Abstimmung der Planungsziele, Wettbewerbe, Rahmenpläne, städtebaulich-architektonische Entwürfe.
  • Einige Kommunen bieten zusätzlich Online-Beteiligungsformate oder andere ergänzende Informationsmöglichkeiten, ggf. angebunden an publikumswirksame Veranstaltungen, an.
  • In bestimmten Fällen (vereinfachtes und beschleunigtes Verfahren gemäß § 13 und § 13a BauGB) kann aber auch auf eine frühzeitige Beteiligung verzichtet werden.