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Flächennutzungsplanverfahren der Gemeinde Schwielowsee

Mit der Gemeindegebietsreform 2003 im Land Brandenburg bildete sich die amtsfreie Gemeinde Schwielowsee aus den drei Gemeinden Geltow, Caputh und Ferch. Die ehemals selbstständigen Gemeinden verfügten bereits über eigene Flächennutzungspläne (FNP). Nun galt es, aufgrund des Zusammenschlusses und veränderter Rahmenbedinungen, diese drei Pläne zusammenzuführen und deren Inhalte fortzuschreiben.

Mit der Gemeindegebietsreform 2003 im Land Brandenburg bildete sich die amtsfreie Gemeinde Schwielowsee aus den drei Gemeinden Geltow, Caputh und Ferch. Die ehemals selbstständigen Gemeinden verfügten bereits über eigene Flächennutzungspläne (FNP). Nun galt es, aufgrund des Zusammenschlusses und veränderter Rahmenbedinungen, diese drei Pläne zusammenzuführen und deren Inhalte fortzuschreiben.

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Schwielowsee
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Schwielowsee © Amt Schwielowsee

Es war notwendig, die veralteten Pläne den veränderten Rahmenbedingungen, vor allem den gewandelten Gemeinde- und Wirtschaftsstrukturen, dem stetigen Bevölkerungszuwachs und den hinzugekommenen Verordnungen über das Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseen“, anzupassen. Zudem gab es dringenden Änderungsbedarf an den alten Flächennutzungsplänen.

Der Geltower Flächennutzungsplan wurde bereits 1994 ausgearbeitet und stellte enorm viele Bauflächen dar, welche auf ein sinnvolles Maß reduziert werden mussten. Der im Jahr 2002 verabschiedete Fercher Flächennutzungsplan hingegen verfügte über drei Bungalowsiedlungen ohne planungsrechtlichen Status, da man sich über deren Nutzungsperspektive im geschützten Landschaftsraum nicht einig werden konnte. Diese „weißen Flecken“ galt es im neuen Flächennutzungsplan verschwinden zu lassen

Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Schwielowsee
Ausschnitt aus dem Flächennutzungsplan Schwielowsee © Amt Schwielowsee

Es war notwendig, die veralteten Pläne den veränderten Rahmenbedingungen, vor allem den gewandelten Gemeinde- und Wirtschaftsstrukturen, dem stetigen Bevölkerungszuwachs und den hinzugekommenen Verordnungen über das Landschaftsschutzgebiet „Potsdamer Wald- und Havelseen“, anzupassen. Zudem gab es dringenden Änderungsbedarf an den alten Flächennutzungsplänen.

Der Geltower Flächennutzungsplan wurde bereits 1994 ausgearbeitet und stellte enorm viele Bauflächen dar, welche auf ein sinnvolles Maß reduziert werden mussten. Der im Jahr 2002 verabschiedete Fercher Flächennutzungsplan hingegen verfügte über drei Bungalowsiedlungen ohne planungsrechtlichen Status, da man sich über deren Nutzungsperspektive im geschützten Landschaftsraum nicht einig werden konnte. Diese „weißen Flecken“ galt es im neuen Flächennutzungsplan verschwinden zu lassen

Zum Verfahren

Im Dezember 2008 beschloss die Gemeinde Schwielowsee einen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen. Im Oktober 2009 wurden die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden am Vorentwurf zum Flächennutzungsplan frühzeitig beteiligt. Der Vorentwurf wurde im Mai 2010 durch die Gemeinde gebilligt und anschließend für die Öffentlichkeit ausgelegt. In öffentlichen Erörterungsveranstaltungen, welche in allen drei Ortsteilen durchgeführt wurden, sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Pläne sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplanes informiert worden. 

Im Januar 2012 wurde der Entwurf zum Flächennutzungsplan von der Gemeinde gebilligt und anschließend zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit von Januar bis März 2012 ein zweites Mal öffentlich ausgelegt, damit die Bürger Einsicht in die Planung nehmen und Anregungen äußern konnten. Ursprünglich war ein geringerer Auslegungszeitraum vorgesehen, aber aufgrund von anhaltenden Diskussionen mit den Bürgern wurde dieser verlängert. Zeitgleich sind Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und die Nachbargemeinden an der Bauleitplanung beteiligt worden.

Ein Konfliktthema stellte dabei die Gewerbeflächensituation in Geltow dar. Eine Interessengemeinschaft der Bürger konnte erreichen, dass der im Landschaftsschutzgebiet liegende Container-Lagerplatz nicht verfestigt wird, um die enorme Lärm- und Staubbelästigung in den benachbarten Wohnbauflächen zu reduzieren.

Der erste Feststellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan erfolgte im Oktober 2012 durch die Gemeinde. Da es jedoch für die Genehmigung des Flächennutzungsplans Klärungsbedarf im Zusammenhang mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung gab, zog sich das Verfahren hinaus. Zahlreiche Wochenendhaus- und Wohngebiete im Landschaftsschutzgebiet, die durch das Planwerk legalisiert werden sollten, bedurften der Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet durch das brandenburgische Umweltministerium. Dafür wurde im Jahr 2013 ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Entlassung der Flächen durch die Änderung der LSG-Verordnung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der in diesen Bereichen dargestellten Bauflächen.

Der Flächennutzungsplan wurde im April 2014 von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielowsee beschlossen und ist nach Genehmigung durch die Höhere Verwaltungsbehörde mit Veröffentlichung vom 24. September 2014 wirksam geworden.

Im Dezember 2008 beschloss die Gemeinde Schwielowsee einen Flächennutzungsplan für das gesamte Gemeindegebiet aufzustellen. Im Oktober 2009 wurden die Träger öffentlicher Belange und die Nachbargemeinden am Vorentwurf zum Flächennutzungsplan frühzeitig beteiligt. Der Vorentwurf wurde im Mai 2010 durch die Gemeinde gebilligt und anschließend für die Öffentlichkeit ausgelegt. In öffentlichen Erörterungsveranstaltungen, welche in allen drei Ortsteilen durchgeführt wurden, sind die Bürger über die allgemeinen Ziele, Zwecke und Pläne sowie über die voraussichtlichen Auswirkungen des Flächennutzungsplanes informiert worden. 

Im Januar 2012 wurde der Entwurf zum Flächennutzungsplan von der Gemeinde gebilligt und anschließend zur förmlichen Beteiligung der Öffentlichkeit von Januar bis März 2012 ein zweites Mal öffentlich ausgelegt, damit die Bürger Einsicht in die Planung nehmen und Anregungen äußern konnten. Ursprünglich war ein geringerer Auslegungszeitraum vorgesehen, aber aufgrund von anhaltenden Diskussionen mit den Bürgern wurde dieser verlängert. Zeitgleich sind Stellen, die Träger öffentlicher Belange sind und die Nachbargemeinden an der Bauleitplanung beteiligt worden.

Ein Konfliktthema stellte dabei die Gewerbeflächensituation in Geltow dar. Eine Interessengemeinschaft der Bürger konnte erreichen, dass der im Landschaftsschutzgebiet liegende Container-Lagerplatz nicht verfestigt wird, um die enorme Lärm- und Staubbelästigung in den benachbarten Wohnbauflächen zu reduzieren.

Der erste Feststellungsbeschluss für den Flächennutzungsplan erfolgte im Oktober 2012 durch die Gemeinde. Da es jedoch für die Genehmigung des Flächennutzungsplans Klärungsbedarf im Zusammenhang mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung gab, zog sich das Verfahren hinaus. Zahlreiche Wochenendhaus- und Wohngebiete im Landschaftsschutzgebiet, die durch das Planwerk legalisiert werden sollten, bedurften der Ausgliederung aus dem Landschaftsschutzgebiet durch das brandenburgische Umweltministerium. Dafür wurde im Jahr 2013 ein erneutes Beteiligungsverfahren durchgeführt. Die Entlassung der Flächen durch die Änderung der LSG-Verordnung ist Voraussetzung für die Wirksamkeit der in diesen Bereichen dargestellten Bauflächen.

Der Flächennutzungsplan wurde im April 2014 von der Gemeindevertretung der Gemeinde Schwielowsee beschlossen und ist nach Genehmigung durch die Höhere Verwaltungsbehörde mit Veröffentlichung vom 24. September 2014 wirksam geworden.

Erfolgsfaktoren

Die Gemeinde Schwielowsee stand als Zusammenschluss aus drei ehemals selbstständigen Gemeinden in einer Region mit hohem Entwicklungsdruck vor einer ganzen Reihe von schwierigen Konfliktthemen. Um diese zu bewältigen, hat sie auf eine frühzeitige Beteiligung und auf größtmögliche Offenheit und Transparenz gegenüber den Bürgern und Interessengruppen gesetzt. Die formelle Einbindung der Ortsteilgremien war sehr wichtig für den Erfolg des Verfahrens. Einen weiteren Erfolgsfaktor der Verwaltungsarbeit stellte die permanente und nicht die auf kurze Zeitfenster der förmlichen Beteiligungsschritte beschränkte Annahme von Bürgerhinweisen, Anfragen und Stellungnahmen dar.

Die Gemeinde Schwielowsee stand als Zusammenschluss aus drei ehemals selbstständigen Gemeinden in einer Region mit hohem Entwicklungsdruck vor einer ganzen Reihe von schwierigen Konfliktthemen. Um diese zu bewältigen, hat sie auf eine frühzeitige Beteiligung und auf größtmögliche Offenheit und Transparenz gegenüber den Bürgern und Interessengruppen gesetzt. Die formelle Einbindung der Ortsteilgremien war sehr wichtig für den Erfolg des Verfahrens. Einen weiteren Erfolgsfaktor der Verwaltungsarbeit stellte die permanente und nicht die auf kurze Zeitfenster der förmlichen Beteiligungsschritte beschränkte Annahme von Bürgerhinweisen, Anfragen und Stellungnahmen dar.

Wer hat mitgemacht?

Von Beginn an herrschte ein allgemeines Interesse der Gemeindebürger an den Inhalten des neuen Flächennutzungsplanes. Besonderes Interesse galt den „weißen Flecken“ in Ferch, da etliche Bewohner dort Bungalows besaßen und diese durch den fehlenden baurechtlichen Status allmählich in das Visier der Bauaufsicht gerieten.

Während des gesamten Planungsverfahrens erhielt die Gemeinde insgesamt 206 Stellungnahmen von 165 Bürgern, wobei eine Vielfalt von Einzelinteressen zu berücksichtigen war.

Aktiviert wurden die Bürger in Bürgerversammlungen und in öffentlichen Ortsbeiratsversammlungen, welche als Erörterungsveranstaltungen genutzt wurden.

Von Beginn an herrschte ein allgemeines Interesse der Gemeindebürger an den Inhalten des neuen Flächennutzungsplanes. Besonderes Interesse galt den „weißen Flecken“ in Ferch, da etliche Bewohner dort Bungalows besaßen und diese durch den fehlenden baurechtlichen Status allmählich in das Visier der Bauaufsicht gerieten.

Während des gesamten Planungsverfahrens erhielt die Gemeinde insgesamt 206 Stellungnahmen von 165 Bürgern, wobei eine Vielfalt von Einzelinteressen zu berücksichtigen war.

Aktiviert wurden die Bürger in Bürgerversammlungen und in öffentlichen Ortsbeiratsversammlungen, welche als Erörterungsveranstaltungen genutzt wurden.

Beteiligungszeitraum und Finanzierung

Fünf Jahre lang stand der Flächennutzungsplan immer wieder auf der Tagesordnung der kommunalen Gremien und wurde dreimal öffentlich ausgelegt. Viele Streitpunkte wurden in stundenlangen Diskussionen und Dutzenden Argumentationspapieren ausgeräumt. Aufgrund dieses umfangreichen Verfahrens war es wichtig, eine entsprechende Haushaltsvorsorge zu treffen. Zudem mussten andere Verfahren häufig zurückgestellt werden. Nur mit externer Fachunterstützung durch ein Planungsbüro konnte das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Fünf Jahre lang stand der Flächennutzungsplan immer wieder auf der Tagesordnung der kommunalen Gremien und wurde dreimal öffentlich ausgelegt. Viele Streitpunkte wurden in stundenlangen Diskussionen und Dutzenden Argumentationspapieren ausgeräumt. Aufgrund dieses umfangreichen Verfahrens war es wichtig, eine entsprechende Haushaltsvorsorge zu treffen. Zudem mussten andere Verfahren häufig zurückgestellt werden. Nur mit externer Fachunterstützung durch ein Planungsbüro konnte das Verfahren ordnungsgemäß durchgeführt werden.

Anwendung

Der Flächennutzungsplan ist im Geoportal der Gemeinde Schwielowsee online verfügbar (siehe rechts unter Externer Link). Von dieser Möglichkeit wird sehr häufig Gebrauch gemacht - immer mehr Architekten, Planer und Bürger nutzen die Möglichkeit, planungsrechtliche Auskünfte zu erhalten.

Der Flächennutzungsplan ist im Geoportal der Gemeinde Schwielowsee online verfügbar (siehe rechts unter Externer Link). Von dieser Möglichkeit wird sehr häufig Gebrauch gemacht - immer mehr Architekten, Planer und Bürger nutzen die Möglichkeit, planungsrechtliche Auskünfte zu erhalten.