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Stiftungen

Stiftungen definieren sich über den Zweck - Vereine definieren sich über Personen. So lassen sich ganz grob zwei Organisationsformen für bürgerschaftliches Engagement unterscheiden.

Stiftungen definieren sich über den Zweck - Vereine definieren sich über Personen. So lassen sich ganz grob zwei Organisationsformen für bürgerschaftliches Engagement unterscheiden.

Informationsmaterial über Stiftungen
© MIL, H.-J. Stricker

Der Stiftungsgedanke hat derzeit in Deutschland Konjunktur. Die Einrichtung einer Stiftung erfolgt zu einem in der Satzung festzuhaltenden Zweck. "Die Rechtsaufsicht hat sicherzustellen, dass die Stiftungen im Einklang mit den Gesetzen und der Stiftungssatzung verwaltet werden und den in Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung zum Ausdruck gekommenen Stifterwillen beachten." (Stiftungsgesetz Brandenburg) Nach außen wird die Stiftung durch den Vorstand vertreten. Das Land Brandenburg unterstützt die Gründung von Bürgerstiftungen in besonderem Maße.

Informationsmaterial über Stiftungen
© MIL, H.-J. Stricker

Der Stiftungsgedanke hat derzeit in Deutschland Konjunktur. Die Einrichtung einer Stiftung erfolgt zu einem in der Satzung festzuhaltenden Zweck. "Die Rechtsaufsicht hat sicherzustellen, dass die Stiftungen im Einklang mit den Gesetzen und der Stiftungssatzung verwaltet werden und den in Stiftungsgeschäft und Stiftungssatzung zum Ausdruck gekommenen Stifterwillen beachten." (Stiftungsgesetz Brandenburg) Nach außen wird die Stiftung durch den Vorstand vertreten. Das Land Brandenburg unterstützt die Gründung von Bürgerstiftungen in besonderem Maße.