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Grenzen

Die Erfolgsaussichten von Beteiligungsverfahren können in bestimmten Fällen begrenzt sein. Das bedeutet nicht, dass Beteiligung dann von vornherein sinnlos ist, aber die Erwartungen sollten realistisch sein, und gegebenenfalls sollten die Voraussetzungen verbessert werden.

Die Erfolgsaussichten von Beteiligungsverfahren können in bestimmten Fällen begrenzt sein. Das bedeutet nicht, dass Beteiligung dann von vornherein sinnlos ist, aber die Erwartungen sollten realistisch sein, und gegebenenfalls sollten die Voraussetzungen verbessert werden.

Aufstellsperrgitter
© MIL, H.-J. Stricker
  • Unklarer Handlungs- und Gestaltungsspielraum!
    Diejenigen, die sich beteiligen, müssen auch etwas bewirken können (es sei denn, es geht um eine rein informative Beteiligung). Gesetzliche Regelungen, Normen und Standards, die das Ergebnis beeinflussen, müssen vor Beginn des Verfahrens von Politik und Verwaltung offengelegt werden – ebenso finanzielle Restriktionen oder bereits getroffene Festlegungen.
  • Verhärtete Fronten!
    Ein Beteiligungsverfahren setzt auch immer eine gewisse Kompromissbereitschaft voraus. Wenn sich gegensätzliche Positionen oder Werte unvereinbar gegenüberstehen, kann ein Beteiligungsverfahren erschwert bis unmöglich gemacht werden. Die „Unterlegenen“ stellen am Ende oft die Legitimität des gesamten Verfahrens in Frage.
  • Fehlende Akzeptanz in Politik und Verwaltung!
    Politik und Verwaltung müssen sich zum Wert von Beteiligung bekennen und  in Mitwirkungsverfahren erarbeitete Ergebnisse berücksichtigen. Im Rahmen ihrer demokratischen Verantwortung müssen sie entscheiden, ob und inwieweit sie Beteiligungsergebnisse mittragen und umsetzen können. Wo der Rückhalt für Beteiligung fehlt oder der Umgang mit den Ergebnissen nicht klar ist, sind die Aussichten für erfolgreiche Verfahren nicht gut.
Aufstellsperrgitter
© MIL, H.-J. Stricker
  • Unklarer Handlungs- und Gestaltungsspielraum!
    Diejenigen, die sich beteiligen, müssen auch etwas bewirken können (es sei denn, es geht um eine rein informative Beteiligung). Gesetzliche Regelungen, Normen und Standards, die das Ergebnis beeinflussen, müssen vor Beginn des Verfahrens von Politik und Verwaltung offengelegt werden – ebenso finanzielle Restriktionen oder bereits getroffene Festlegungen.
  • Verhärtete Fronten!
    Ein Beteiligungsverfahren setzt auch immer eine gewisse Kompromissbereitschaft voraus. Wenn sich gegensätzliche Positionen oder Werte unvereinbar gegenüberstehen, kann ein Beteiligungsverfahren erschwert bis unmöglich gemacht werden. Die „Unterlegenen“ stellen am Ende oft die Legitimität des gesamten Verfahrens in Frage.
  • Fehlende Akzeptanz in Politik und Verwaltung!
    Politik und Verwaltung müssen sich zum Wert von Beteiligung bekennen und  in Mitwirkungsverfahren erarbeitete Ergebnisse berücksichtigen. Im Rahmen ihrer demokratischen Verantwortung müssen sie entscheiden, ob und inwieweit sie Beteiligungsergebnisse mittragen und umsetzen können. Wo der Rückhalt für Beteiligung fehlt oder der Umgang mit den Ergebnissen nicht klar ist, sind die Aussichten für erfolgreiche Verfahren nicht gut.