Toolbar-Menü
Hauptmenü

Stolpersteine

Auch wenn die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Beteiligungsprozess gegeben sind, gibt es im Verfahren eine Reihe von Stolpersteinen, die zu einem unbefriedigenden Ergebnis führen. Viele von ihnen lassen sich mit der richtigen Planung des Prozesses vermeiden oder mindern.

Auch wenn die Voraussetzungen für einen erfolgreichen Beteiligungsprozess gegeben sind, gibt es im Verfahren eine Reihe von Stolpersteinen, die zu einem unbefriedigenden Ergebnis führen. Viele von ihnen lassen sich mit der richtigen Planung des Prozesses vermeiden oder mindern.

Markante Warnung vor einem Stolperstein
© MIL, H.-J. Stricker
  • Zielgruppen werden nicht erreicht, aktive Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich nicht?
    Das kann viele Ursachen haben: Der Beteiligungsgegenstand scheint aus der Sicht der Akteure den Aufwand nicht wert. Oder die Wege, die zum Erreichen der Zielgruppen eingeschlagen werden, sind nicht die richtigen. Oder die Zielgruppen haben schlicht keine Zeit oder verstehen Ihr Anliegen nicht.
  • Machtungleichgewicht der beteiligten Gruppen?
    Die wenigsten Instrumente und Methoden der Beteiligung sind für alle gleichermaßen nutz- und bedienbar: In einer Versammlung haben diejenigen bessere Karten, die sich trauen, vor vielen Menschen zur reden. E-Partizipation begünstigt medienaffine Menschen. Kommunalpolitik als Entscheider hat von vornherein mehr Machtbefugnisse. Diese Ungleichgewichte müssen bei der Gestaltung von Kommunikationsprozessen berücksichtigt und ausgeglichen werden.
  • Unterschiedliche Zeitlogiken?
    Die Uhren von Einzelhändlern, Investoren, Bürgergruppen, Vereinen, Politik und Verwaltung ticken unterschiedlich. Das lässt sich nicht verändern. Es ist schon viel gewonnen, wenn alle Seiten Einblicke in die Prozessabläufe bei den „Anderen“ haben und verstehen, wann etwas warum länger dauert.
  • Alte Konflikte oder ungeklärte Interessenlagen?
    Negative Vorerfahrungen der Beteiligten untereinander können das Gleichgewicht eines Beteiligungsprozesses empfindlich stören. Sie sollten im Vorhinein geklärt werden, gegebenenfalls unter Hinzuziehung einer externen Moderation. Das gleiche gilt für nicht offengelegte Interessenlagen einzelner Beteiligter.
  • Externe Unwägbarkeiten?
    Unvorhersehbare Änderungen der Rahmenbedingungen können in jedem Beteiligungsverfahren vorkommen. Manchmal bewirken sie eine positive Wendung im Prozess, öfter können sie aber auch Verzögerungen, Störungen und Konflikte nach sich ziehen. Alle Beteiligten, insbesondere aber diejenigen, die den Prozess koordinieren, müssen darauf vorbereitet sein.
Markante Warnung vor einem Stolperstein
© MIL, H.-J. Stricker
  • Zielgruppen werden nicht erreicht, aktive Bürgerinnen und Bürger beteiligen sich nicht?
    Das kann viele Ursachen haben: Der Beteiligungsgegenstand scheint aus der Sicht der Akteure den Aufwand nicht wert. Oder die Wege, die zum Erreichen der Zielgruppen eingeschlagen werden, sind nicht die richtigen. Oder die Zielgruppen haben schlicht keine Zeit oder verstehen Ihr Anliegen nicht.
  • Machtungleichgewicht der beteiligten Gruppen?
    Die wenigsten Instrumente und Methoden der Beteiligung sind für alle gleichermaßen nutz- und bedienbar: In einer Versammlung haben diejenigen bessere Karten, die sich trauen, vor vielen Menschen zur reden. E-Partizipation begünstigt medienaffine Menschen. Kommunalpolitik als Entscheider hat von vornherein mehr Machtbefugnisse. Diese Ungleichgewichte müssen bei der Gestaltung von Kommunikationsprozessen berücksichtigt und ausgeglichen werden.
  • Unterschiedliche Zeitlogiken?
    Die Uhren von Einzelhändlern, Investoren, Bürgergruppen, Vereinen, Politik und Verwaltung ticken unterschiedlich. Das lässt sich nicht verändern. Es ist schon viel gewonnen, wenn alle Seiten Einblicke in die Prozessabläufe bei den „Anderen“ haben und verstehen, wann etwas warum länger dauert.
  • Alte Konflikte oder ungeklärte Interessenlagen?
    Negative Vorerfahrungen der Beteiligten untereinander können das Gleichgewicht eines Beteiligungsprozesses empfindlich stören. Sie sollten im Vorhinein geklärt werden, gegebenenfalls unter Hinzuziehung einer externen Moderation. Das gleiche gilt für nicht offengelegte Interessenlagen einzelner Beteiligter.
  • Externe Unwägbarkeiten?
    Unvorhersehbare Änderungen der Rahmenbedingungen können in jedem Beteiligungsverfahren vorkommen. Manchmal bewirken sie eine positive Wendung im Prozess, öfter können sie aber auch Verzögerungen, Störungen und Konflikte nach sich ziehen. Alle Beteiligten, insbesondere aber diejenigen, die den Prozess koordinieren, müssen darauf vorbereitet sein.