Leitlinien zur informellen Einwohnerbeteiligung
Welchen Ansatz verfolgt die Stadt?
In Falkensee haben die Einwohnerinnen und Einwohner seit vielen Jahren gute Möglichkeiten, sich in politische Prozesse einzubringen. Bereits seit 2009 verfügt Falkensee durch Beschluss der Stadtverordnetenversammlung (SVV) über eine eigene Einwohnerbeteiligungssatzung, die zuletzt 2019 eine aktualisierte Fassung erhalten hat. Auf dieser Grundlage können unter anderem Anliegen von Einwohnerinnen und Einwohnern über die Einwohnerfragestunde in der Stadtverordnetenversammlung und den Ausschüssen der Stadt an die Stadtverordneten und der Bürgermeisterin oder dem Bürgermeister vorgebracht werden. Darüber hinaus können Einwohneranträge gestellt und in den Ausschüssen ein Rederecht beantragt werden. Unter bestimmten Voraussetzungen kann eine Einwohnerversammlung beantragt werden. Hinzu kommen weitere Akteurinnen und Akteure wie das Jugendforum, welches als Stellvertretung für die Interessen der Jugendlichen in der Stadt agiert, der Runde Tisch Inklusion als Beteiligungsformat zur Diskussion und aktiven Mitarbeit am Inklusiven Teilhabeplan der Stadt sowie die politische Interessenvertretung vulnerabler Gruppen durch die drei Beiräte: Seniorenbeirat, Jugendbeirat und Beirat für die Teilhabe für Menschen mit Behinderung.
In Falkensee wurde mit Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom Januar 2016 mit dem „Büro für Vielfalt“ eine eigene Stelle für die Belange der Bürgerbeteiligung in der Verwaltung geschaffen, das die gesellschaftspolitischen Aufgaben der Gleichstellung, Migration, Inklusion und Seniorenpolitik mit dem Themenfeld Bürgerbeteiligung bündelt. Das Büro für Vielfalt versteht sich als Schnittstelle zwischen Politik und Bürgerschaft, indem es den Gedankenaustausch und Informationsfluss zwischen beiden Seiten anregt, strukturiert und dokumentiert. In der Beteiligung der Einwohnerinnen und Einwohner wird eine beratende und ergänzende Funktion zur politischen Willensbildung gesehen, die die abschließende Entscheidungskompetenz der politisch legitimierten Stadtverordneten nicht infrage stellt.
Welche Regelungen wurden getroffen?
Eine umfassende Studie zur Bürgerbeteiligung in Falkensee war im Jahr 2017 die Grundlage für neue Weichenstellungen. Im Jahr 2018 hat die Stadtverordnetenversammlung die „Leitlinien zur informellen Einwohnerbeteiligung“ in Falkensee beschlossen, die die Regelungen der Einwohnerbeteiligungssatzung ergänzen. Unberührt davon sind formale Beteiligungsverfahren, die beispielsweise durch die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg oder durch das Baugesetzbuch geregelt sind.
Die Leitlinien zur informellen Einwohnerbeteiligung in Falkensee wurden selbst mit einem umfassenden Beteiligungsprozess vorbereitet. Sie umfassen einerseits 14 inhaltliche Grundsätze zum Thema Bürgerbeteiligung, andererseits Verfahrensregelungen, die verbindlich festlegen, wie Beteiligungsverfahren ablaufen. Im Kern werden dabei folgende Festlegungen getroffen:
- Die Beteiligung hat beratenden Charakter.
- Beteiligungsprozesse können (unter anderem) von den Bürgerinnen und Bürgern über das Büro für Vielfalt gestartet werden. Die Stadtverordnetenversammlung muss zustimmen.
- Die Art des Verfahrens und der thematische Umgriff der Beteiligungsprozesse werden vom Büro für Vielfallt in Absprache mit den jeweiligen Initiatorinnen und Initiatoren und der Verwaltungsleitung festgelegt.
- Über das Verfahren wird umfassend öffentlich informiert, besonders berücksichtigt werden berührte Interessengruppen und vulnerable Gruppen.
- Die Ergebnisse werden ausgewertet und zeitnah auf der Internetseite der Stadtverwaltung zusammen mit der Evaluation veröffentlicht.
- Die Ergebnisse werden von Stadtverordnetenversammlung und Ausschüssen für anstehende Entscheidungen beraten und anschließend und in der Entscheidungsfindung berücksichtigt.
Als Ansprechperson für sämtliche Belange der Bürgerbeteiligung ist das Büro für Vielfalt umfassend mit der Vorbereitung und Durchführung von Beteiligungsverfahren - in Zusammenarbeit mit den Fachverwaltungen - betraut. Ein besonderer Schwerpunkt ist dabei die Zufallsauswahl (Losverfahren sowie aufsuchendes Losverfahren) von Bürgerinnen und Bürgern für Werkstattveranstaltungen. So bekommen die Entscheidungsträger nicht nur Meinungen, Feedback und Forderungen aus dem Kreis „der üblichen Verdächtigen“, sondern auch aus einer Gruppe von Menschen, die kein direktes politisches Anliegen verfolgen oder Partikularinteressen repräsentieren.
Beispielhafte Beteiligungsaspekte
Durch die Aktivitäten des Büros für Vielfalt und die „Leitlinien zur informellen Einwohnerbeteiligung“ konnte das Vertrauen in Beteiligungsveranstaltungen gestärkt werden. Das Problem, dass Stadtverordnete in ihren Entscheidungen den Ergebnissen der Beteiligung nicht immer guten Gewissens folgen konnten, da diese manchmal stark von gut organisierten und vernetzen Bevölkerungsteilen geprägt waren, wurde durch die Einführung der geschlossenen Workshops weitestgehend behoben. Eigene Evaluationen zeigen, dass die Beteiligung auch denjenigen Spaß macht, die überhaupt erst durch die Zufallsauswahl in das Verfahren gekommen sind. Einige von ihnen nehmen nun auch an den öffentlichen Veranstaltungen teil.
Gute abgeschlossene und aktuelle Beispiele für Beteiligungsverfahren sind
- die Erstellung des integrierten Stadtentwicklungskonzepts (INSEK),
- das mehrstufige Beteiligungsverfahren zum Bau eines Hallenbades,
- die Neugestaltung des Ortskerns (Falkenhagener Anger, Gutspark),
- das Radverkehrskonzept und der Anliegerstraßenbau,
- die stetige Fortschreibung des inklusiven Teilhabeplans,
- vermehrte Online-Beteiligungen (bspw. zur Stadtbibliothek oder zum Campusplatz).
Wer macht mit?
Die Akteure aus dem Büro für Vielfalt sind auch für die Themen Gleichstellung und Inklusion verantwortlich. Beim Thema Bürgerbeteiligung sind in wesentlichem Maße auch das Stadtplanungsamt, der Hoch- und Tiefbau, sowie die Wirtschaftsförderung eingebunden. Ein intensiver Kontakt besteht auch zum Bereich der Öffentlichkeitsarbeit. Auch eine Anbindung der Stelle des Mitarbeiters für Bürgerbeteiligung an die Lokale Partnerschaft für Demokratie schafft fruchtbare Synergien, besonders in den Bereichen der demokratischen Teilhabe und Selbstwirksamkeit.
Ressourcenaufwand
Mit der Einrichtung einer eigenen Personalstelle sind zwar einerseits Kosten verbunden. Andererseits werden vom Stelleninhaber Aufgaben übernommen, die ansonsten extern vergeben werden müssten. Bei der Konzeption, Organisation und teilweise Moderation von durchschnittlich einer Veranstaltung pro Monat, rechnet sich das „Insourcing“. Bei den durch das Büro für Vielfalt organisierten Workshops sind nur noch die gegebenenfalls notwendigen externen Fachleute zu bezahlen. Durch den Wegfall von teilweise aufwendigen Vergabeverfahren ergibt sich zudem eine Einsparung im Verwaltungsaufwand. Entscheidend für eine gute Stadtpolitik ist, dass mit dem Büro für Vielfalt in der Verwaltung ein Kompetenzaufbau möglich wurde, der auch in Zukunft eine gute Verwaltungsarbeit im Interesse der Bürgerinnen und Bürger sicherstellt.
Fazit
Durch die Personalstelle für Bürgerbeteiligung konnte die Stadt Falkensee die Qualität der Bürgerbeteiligung steigern, ohne dabei die Kosten maßgeblich zu erhöhen. Für Kommunen, in denen Bürgerbeteiligung zunehmend wichtiger und immer öfter durchgeführt wird, empfiehlt sich in jedem Fall die Benennung eine Ansprechperson in der Verwaltung. Werden durch die Person auch Aufgaben übernommen, die sonst extern vergeben werden müssten, können wie am Beispiel Falkensee sogar Kosten gespart werden.