Bürgerbeteiligung bei der Beseitigung des Bahnüberganges auf der L90 in Werder (Havel)
Wer in Werder (Havel) von den nördlich der Bahnstrecke Berlin-Magdeburg gelegenen Wohngebieten ins südlich gelegene Zentrum der Stadt möchte, steht nicht selten vor verschlossenen Schranken, da der stark frequentierte Bahnübergang auf der Phöbener Straße (Landesstraße 90) passiert werden muss. Es gibt zudem keinen ausgewiesenen Radweg, so dass Radfahrer im Bereich des Bahnübergangs die Fahrbahn nutzen müssen.
In intensiven Diskussionen haben die Stadt Werder (Havel), die Deutsche Bahn AG und der Landesbetrieb Straßenwesen (LS) nach einer Lösung zur Unterquerung der Gleise gesucht. Variantenuntersuchungen wurden vom LS bereits 2014 erarbeitet und Vorplanungen in den Folgejahren mit Stadtverwaltung und Fachausschüssen der Stadt erörtert. 2021 stellten der LS und die Stadt Werder die vom MIL genehmigte Entwurfsplanung vor. Kernstücke sind zwei Unterführungsbauwerke: eines für den Kraftfahrzeugverkehr an der Stelle des jetzigen Bahnüberganges und eines für all diejenigen, die mit dem Rad oder zu Fuß unterwegs sind, versetzt in Richtung des Bahnhofes Werder.
Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens erfolgte seitens der Stadt Werder (Havel) und des LS eine Information der Öffentlichkeit zur Entwurfsplanung und eine Beteiligung der von der Baumaßnahme betroffenen Anwohnenden. Dazu fertigte der LS ein animiertes Video an, in dem die Planung der Maßnahme verständlich beschrieben und visualisiert wird. Am 3.11.2021 fand eine Öffentlichkeitsveranstaltung statt, an der Vertreter der Stadt Werder und des LS teilnahmen. Hier konnten Anwohnende der Phöbener Straße ihre Anliegen und Vorbehalte zur Sprache bringen. Diese Möglichkeit wurde zahlreich vor allem von den Anwohnenden genutzt, deren Grundstücke ganz oder teilweise direkt von der Baumaßnahme betroffen sind und dafür bauzeitlich beschränkt in Anspruch genommen werden müssen. Die dort geäußerten Einwände wurden in die weiteren Planungen mit aufgenommen.
Der LS stellte im September 2023 einen Antrag auf Durchführung des Anhörungs- bzw. Planfeststellungsverfahrens beim Landesamt für Bauen und Verkehr als der verfahrensführenden Planfeststellungsbehörde und legte die detaillierten Planungsunterlagen vor. In diesem Rahmen führte der LS eine weitere Veranstaltung durch, um die interessierte Öffentlichkeit über die Gesamtmaßnahme, den Ablauf des Planfeststellungsverfahrens und den Zeitplan des Vorhabens zu informieren. Im Nachgang dieser Veranstaltung wurde eine Liste mit häufig gestellten Fragen erstellt, die auch für das Anhörungsverfahren genutzt wurde - eine Form der Öffentlichkeitsbeteiligung, die als Teil des Planfeststellungsverfahrens gesetzlich vorgeschrieben ist.
Vom 3. 1.2024 an lagen die Planungsunterlagen für vier Wochen öffentlich aus. Danach konnten Betroffene bis 16.2.2024 ihre schriftlichen Einwendungen oder Stellungnahmen bei der Anhörungsbehörde erheben, welche in einem späteren Erörterungstermin im September 2025 diskutiert wurden.
Nach dem aktuellen vorläufigen Zeitplan soll der Planfeststellungsbeschluss 2026 vorliegen. Entsprechend der Ausführungsplanung und einem Vergabeverfahren könnte 2028 mit dem Bau Fußgängerunterführung, 2030 mit der Beseitigung des Bahnüberganges begonnen werden. 2033 kann mit der Fertigstellung des Gesamtprojektes gerechnet werden, was eine enorme Entlastung nicht nur für den Verkehr auf der Landesstraße 90 bedeuten wird, sondern auch für den innerstädtischen Verkehr in Werder (Havel).