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Eigentümerstandortgemeinschaften

Eigentümerstandortgemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Grundstückseigentümern, die an einem Ort oder in einem Quartier gleiche Interessen verfolgen.

Die Mitwirkung an der räumlichen Entwicklung bezieht sich auch auf Maßnahmen zur Verbesserung von Standortbedingungen. Wohnungs- und Immobilieneigentümer können damit Beiträge leisten, um ihre Immobilien besser verwerten zu können – ob als Selbstnutzer, Vermieter oder Verkäufer.

Solche Gemeinschaften können sich in unterschiedlichen Zusammenhängen bilden: In Boden- oder Flurneuordnungsverfahren, beim Anliegerstraßen(aus-)bau, zur Verbesserung von öffentlichen Räumen, z. B. in Geschäftsstraßen oder grundstücksübergreifender Standort- und Quartiersentwicklung, z. B. im Stadtumbau. Hier können sich die Eigentümer gemeinsam mit dem Stadtumbaumanagement und der Verwaltung mit ihren Immobilien und dem direkten nachbarschaftlichen Umfeld zu befassen.

Eine Eigentümerstandortgemeinschaft hat bessere Voraussetzungen zur Verhandlung, aber auch zur Zusammenarbeit mit der Kommune als einzelne Eigentümer. Ein Sprecher oder Gebietsmanager kann die Eigentümer unterstützen, Sprechstunden und Beratungsleistungen anbieten.

Eigentümerstandortgemeinschaften können freiwillige oder gesetzlich geregelte Zusammenschlüsse sein. Sie entstehen aus unterschiedlichen Motiven: dem Gedanken, dass durch gemeinsames Handeln auch der Wert des Einzeleigentums gesteigert oder zumindest vor Verfall geschützt werden kann, die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken zu verbessern oder die Erschließungssituation mit angemessenen Standards zu verbessern.

Wohnungsunternehmen und Immobilieneigentümer können sich auch in anderen Themenbereichen wirkungsvoll engagieren, z. B. bei der Integration von geflüchteten Menschen oder bei der Gemeinwesenarbeit im Stadtteil, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Akteuren.

Eigentümerstandortgemeinschaften sind Zusammenschlüsse von Grundstückseigentümern, die an einem Ort oder in einem Quartier gleiche Interessen verfolgen.

Die Mitwirkung an der räumlichen Entwicklung bezieht sich auch auf Maßnahmen zur Verbesserung von Standortbedingungen. Wohnungs- und Immobilieneigentümer können damit Beiträge leisten, um ihre Immobilien besser verwerten zu können – ob als Selbstnutzer, Vermieter oder Verkäufer.

Solche Gemeinschaften können sich in unterschiedlichen Zusammenhängen bilden: In Boden- oder Flurneuordnungsverfahren, beim Anliegerstraßen(aus-)bau, zur Verbesserung von öffentlichen Räumen, z. B. in Geschäftsstraßen oder grundstücksübergreifender Standort- und Quartiersentwicklung, z. B. im Stadtumbau. Hier können sich die Eigentümer gemeinsam mit dem Stadtumbaumanagement und der Verwaltung mit ihren Immobilien und dem direkten nachbarschaftlichen Umfeld zu befassen.

Eine Eigentümerstandortgemeinschaft hat bessere Voraussetzungen zur Verhandlung, aber auch zur Zusammenarbeit mit der Kommune als einzelne Eigentümer. Ein Sprecher oder Gebietsmanager kann die Eigentümer unterstützen, Sprechstunden und Beratungsleistungen anbieten.

Eigentümerstandortgemeinschaften können freiwillige oder gesetzlich geregelte Zusammenschlüsse sein. Sie entstehen aus unterschiedlichen Motiven: dem Gedanken, dass durch gemeinsames Handeln auch der Wert des Einzeleigentums gesteigert oder zumindest vor Verfall geschützt werden kann, die Nutzungsmöglichkeiten von Grundstücken zu verbessern oder die Erschließungssituation mit angemessenen Standards zu verbessern.

Wohnungsunternehmen und Immobilieneigentümer können sich auch in anderen Themenbereichen wirkungsvoll engagieren, z. B. bei der Integration von geflüchteten Menschen oder bei der Gemeinwesenarbeit im Stadtteil, gemeinsam mit interessierten Bürgerinnen und Bürgern sowie weiteren Akteuren.