Bürgerinnen und Bürger - aktiv in lokalen Gremien
Erfahrungen und Wissen der einzelnen Bürgerinnen und Bürger sind ein wertvolles Kapital für die lokale und regionale Entwicklung. Das in der Regel ehrenamtliche Engagement in Beiräten, Ausschüssen und anderen Gremien kann das Fachwissen bzw. die Orts- und Problemkenntnis von Politik und Verwaltung ergänzen.
Erfahrungen und Wissen der einzelnen Bürgerinnen und Bürger sind ein wertvolles Kapital für die lokale und regionale Entwicklung. Das in der Regel ehrenamtliche Engagement in Beiräten, Ausschüssen und anderen Gremien kann das Fachwissen bzw. die Orts- und Problemkenntnis von Politik und Verwaltung ergänzen.
Wen soll die lokale Politik ansprechen?
Für die Mitwirkung in kommunalen Gremien kann die Politik Angebote schaffen: Je nach Zielrichtung werden die entsprechenden Gruppen angesprochen und um Benennung von Interessenvertretern gebeten. Gleiches gilt für fachkundige Einzelpersonen mit Bereitschaft zum Engagement und deren Interesse „an der Sache“. Auch mit solchen Interessengruppen, die sich bisher kaum in Politik und Verwaltung „einmischen“, sollte im Sinne einer gleichmäßigen Abbildung aller Belange eine Mitwirkung vereinbart werden.
Für die Mitwirkung in kommunalen Gremien kann die Politik Angebote schaffen: Je nach Zielrichtung werden die entsprechenden Gruppen angesprochen und um Benennung von Interessenvertretern gebeten. Gleiches gilt für fachkundige Einzelpersonen mit Bereitschaft zum Engagement und deren Interesse „an der Sache“. Auch mit solchen Interessengruppen, die sich bisher kaum in Politik und Verwaltung „einmischen“, sollte im Sinne einer gleichmäßigen Abbildung aller Belange eine Mitwirkung vereinbart werden.
Welche Mitwirkungsformate können geschaffen werden?
Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg eröffnet verschiedene Wege zur Expertenmitwirkung:
- Gemeinden können Beiräte zur Vertretung von Gruppeninteressen benennen, die gegenüber der Gemeindevertretung beratende Aufgaben haben.
- Neben den Mitgliedern der Gemeindevertretung können sachkundige Einwohner zu beratenden Mitgliedern der Fachausschüsse berufen werden.
- Gewählte Ortsbeiräte können zu allen den jeweiligen Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen, die von der Gemeindevertretung oder dem zuständigen Ausschuss beraten werden.
Eine spezielle Form der Expertenmitwirkung im Bereich des Bauwesens sind Gestaltungsbeiräte. Diese unterstützen als neutrales unabhängiges Sachverständigengremium Verwaltung und Bauherren. Als beratende Stimme bereiten sie kommunalpolitische Entscheidungen zu wichtigen Bauvorhaben vor. In größeren Städten sind diese kommunal organisiert, kleinere Gemeinden können das regionale Angebot der Brandenburgischen Architektenkammer nutzen.
Weitere Mitwirkungsmöglichkeiten für fachkundige Bürgerinnen und Bürger gibt es im Bereich der öffentlichen Fachverwaltung. Beispielsweise können die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden einen ehrenamtlichen Beirat oder ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalpflege berufen.
Die Kommunalverfassung des Landes Brandenburg eröffnet verschiedene Wege zur Expertenmitwirkung:
- Gemeinden können Beiräte zur Vertretung von Gruppeninteressen benennen, die gegenüber der Gemeindevertretung beratende Aufgaben haben.
- Neben den Mitgliedern der Gemeindevertretung können sachkundige Einwohner zu beratenden Mitgliedern der Fachausschüsse berufen werden.
- Gewählte Ortsbeiräte können zu allen den jeweiligen Ortsteil betreffenden Angelegenheiten Vorschläge unterbreiten und Anträge stellen, die von der Gemeindevertretung oder dem zuständigen Ausschuss beraten werden.
Eine spezielle Form der Expertenmitwirkung im Bereich des Bauwesens sind Gestaltungsbeiräte. Diese unterstützen als neutrales unabhängiges Sachverständigengremium Verwaltung und Bauherren. Als beratende Stimme bereiten sie kommunalpolitische Entscheidungen zu wichtigen Bauvorhaben vor. In größeren Städten sind diese kommunal organisiert, kleinere Gemeinden können das regionale Angebot der Brandenburgischen Architektenkammer nutzen.
Weitere Mitwirkungsmöglichkeiten für fachkundige Bürgerinnen und Bürger gibt es im Bereich der öffentlichen Fachverwaltung. Beispielsweise können die Landkreise und kreisfreien Städte als untere Denkmalschutzbehörden einen ehrenamtlichen Beirat oder ehrenamtliche Beauftragte für Denkmalpflege berufen.
Was sind Erfolgsvoraussetzungen für die Gremienmitwirkung?
Für die mitwirkenden Bürgerinnen und Bürger sind verbindliche Aussagen zu Organisations- und Verfahrensfragen hilfreich und motivierend. Die Angabe von Handlungsspielräumen für die Umsetzung von Ergebnissen erleichtert es für die Beteiligten auch, die Möglichkeiten der Einflussnahme „über die Institutionen“ einzuschätzen und erhöht damit die Chance, dass sie „am Ball bleiben“. Zur Steuerung derartiger Beteiligungsprozesse gehört auch der Umgang mit den Ergebnissen: Durch deren Dokumentation und mediale Publikation wird der Prozess auch für Außenstehende transparent gemacht.
Für die mitwirkenden Bürgerinnen und Bürger sind verbindliche Aussagen zu Organisations- und Verfahrensfragen hilfreich und motivierend. Die Angabe von Handlungsspielräumen für die Umsetzung von Ergebnissen erleichtert es für die Beteiligten auch, die Möglichkeiten der Einflussnahme „über die Institutionen“ einzuschätzen und erhöht damit die Chance, dass sie „am Ball bleiben“. Zur Steuerung derartiger Beteiligungsprozesse gehört auch der Umgang mit den Ergebnissen: Durch deren Dokumentation und mediale Publikation wird der Prozess auch für Außenstehende transparent gemacht.
Gelingt eine breitere Legitimation der Politik durch Gremienmitwirkung?
Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse, die für ausgewählte Experten und Interessengruppen offen sind, können für Politik und Verwaltung eine stärkere Legitimation schaffen. Experten auf lokaler Ebene können auch diejenigen sein, die nicht wählen dürfen (wie Kinder, Jugendliche und nichtdeutsche Einwohner), deren Stimme aber dennoch gehört werden soll. Wer sich über die Gremien an lokalen Entscheidungsprozessen beteiligt, verdient die Anerkennung von Politik und Verwaltung. Zu achten ist darauf, dass bei der Gremienbeteiligung nicht private Gruppen- oder Individualinteressen im Vordergrund stehen.
Abstimmungs- und Entscheidungsprozesse, die für ausgewählte Experten und Interessengruppen offen sind, können für Politik und Verwaltung eine stärkere Legitimation schaffen. Experten auf lokaler Ebene können auch diejenigen sein, die nicht wählen dürfen (wie Kinder, Jugendliche und nichtdeutsche Einwohner), deren Stimme aber dennoch gehört werden soll. Wer sich über die Gremien an lokalen Entscheidungsprozessen beteiligt, verdient die Anerkennung von Politik und Verwaltung. Zu achten ist darauf, dass bei der Gremienbeteiligung nicht private Gruppen- oder Individualinteressen im Vordergrund stehen.
Welche Alternativen gibt es?
Über die Gremienmitwirkung hinaus können auch nichtförmliche Organisationsmodelle von der lokalen Politik bzw. Verwaltung initiiert werden. Dazu gehören Aktionsgruppen, aber auch Stadtforen und Gremien der Bürgerhaushalte.
Über die Gremienmitwirkung hinaus können auch nichtförmliche Organisationsmodelle von der lokalen Politik bzw. Verwaltung initiiert werden. Dazu gehören Aktionsgruppen, aber auch Stadtforen und Gremien der Bürgerhaushalte.