Repräsentative Demokratie
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", so will es Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes. In einer repräsentativen Demokratie wie in Deutschland werden politische Sachentscheidungen im Regelfall nicht direkt, sondern auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene durch gewählte Vertreter („Mandatsträger“) getroffen, die damit eine hohe Verantwortung tragen.
"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", so will es Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes. In einer repräsentativen Demokratie wie in Deutschland werden politische Sachentscheidungen im Regelfall nicht direkt, sondern auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene durch gewählte Vertreter („Mandatsträger“) getroffen, die damit eine hohe Verantwortung tragen.
Das funktioniert nach einem einfachen Prinzip:
- In den Ausschüssen der gewählten Parlamente, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen werden fachliche Positionen diskutiert und vorbereitet.
- Die Mandatsträger beschließen dann über Haushalte, Gesetze und Satzungen und damit über die politischen Schwerpunkte und Prioritäten.
- Daraus entstehen Vorgaben und Umsetzungsaufträge für die zuständige Verwaltung.
Das funktioniert nach einem einfachen Prinzip:
- In den Ausschüssen der gewählten Parlamente, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen werden fachliche Positionen diskutiert und vorbereitet.
- Die Mandatsträger beschließen dann über Haushalte, Gesetze und Satzungen und damit über die politischen Schwerpunkte und Prioritäten.
- Daraus entstehen Vorgaben und Umsetzungsaufträge für die zuständige Verwaltung.
Das bedeutet:
- Auch wenn es um Planungsprozesse geht, sind die demokratisch gewählten Mandatsträger wichtige Ansprechpartner.
- Bürgerinnen und Bürger können ihre Interessen und Anliegen jederzeit mit den gewählten Interessenvertretern erörtern.
- Der Besuch von Bürgersprechstunden ist ein Weg, um in der eigenen Gemeinde mit den gewählten Volksvertretern ins Gespräch zu kommen.
Das bedeutet:
- Auch wenn es um Planungsprozesse geht, sind die demokratisch gewählten Mandatsträger wichtige Ansprechpartner.
- Bürgerinnen und Bürger können ihre Interessen und Anliegen jederzeit mit den gewählten Interessenvertretern erörtern.
- Der Besuch von Bürgersprechstunden ist ein Weg, um in der eigenen Gemeinde mit den gewählten Volksvertretern ins Gespräch zu kommen.