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Repräsentative Demokratie

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", so will es Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes. In einer repräsentativen Demokratie wie in Deutschland werden politische Sachentscheidungen im Regelfall nicht direkt, sondern auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene durch gewählte Vertreter („Mandatsträger“) getroffen, die damit eine hohe Verantwortung tragen.

"Alle Staatsgewalt geht vom Volke aus", so will es Artikel 20 Absatz 2 des Grundgesetzes. In einer repräsentativen Demokratie wie in Deutschland werden politische Sachentscheidungen im Regelfall nicht direkt, sondern auf Bundes-, Landes- und Kommunalebene durch gewählte Vertreter („Mandatsträger“) getroffen, die damit eine hohe Verantwortung tragen.

Freier Wahlkampf 1990 in Potsdam-Babelsberg © MIL, H.-J. Stricker

Das funktioniert nach einem einfachen Prinzip:

  • In den Ausschüssen der gewählten Parlamente, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen werden fachliche Positionen diskutiert und vorbereitet.
  • Die Mandatsträger beschließen dann über Haushalte, Gesetze und Satzungen und damit über die politischen Schwerpunkte und Prioritäten.
  • Daraus entstehen Vorgaben und Umsetzungsaufträge für die zuständige Verwaltung.

Freier Wahlkampf 1990 in Potsdam-Babelsberg © MIL, H.-J. Stricker

Das funktioniert nach einem einfachen Prinzip:

  • In den Ausschüssen der gewählten Parlamente, Stadtverordnetenversammlungen und Gemeindevertretungen werden fachliche Positionen diskutiert und vorbereitet.
  • Die Mandatsträger beschließen dann über Haushalte, Gesetze und Satzungen und damit über die politischen Schwerpunkte und Prioritäten.
  • Daraus entstehen Vorgaben und Umsetzungsaufträge für die zuständige Verwaltung.

Das bedeutet:

  • Auch wenn es um Planungsprozesse geht, sind die demokratisch gewählten Mandatsträger wichtige Ansprechpartner.
  • Bürgerinnen und Bürger können ihre Interessen und Anliegen jederzeit mit den gewählten Interessenvertretern erörtern.
  • Der Besuch von Bürgersprechstunden ist ein Weg, um in der eigenen Gemeinde mit den gewählten Volksvertretern ins Gespräch zu kommen.

Das bedeutet:

  • Auch wenn es um Planungsprozesse geht, sind die demokratisch gewählten Mandatsträger wichtige Ansprechpartner.
  • Bürgerinnen und Bürger können ihre Interessen und Anliegen jederzeit mit den gewählten Interessenvertretern erörtern.
  • Der Besuch von Bürgersprechstunden ist ein Weg, um in der eigenen Gemeinde mit den gewählten Volksvertretern ins Gespräch zu kommen.