Bebauungsplan Uferzone Griebnitzsee
Öffentlicher Uferweg oder exklusive Wassergrundstücke? So lassen sich die weit auseinanderliegenden Interessenlagen der Beteiligten für das Bebauungsplanverfahren Uferweg Griebnitzsee der Stadt Potsdam in einem Satz beschreiben. Ziel der Landeshauptstadt Potsdam ist es bereits seit den 1990er Jahren, den im Bereich der ehemaligen Grenzanlagen vorhandenen Uferweg dauerhaft als Bestandteil einer öffentlichen Wegeverbindung zu sichern.
Öffentlicher Uferweg oder exklusive Wassergrundstücke? So lassen sich die weit auseinanderliegenden Interessenlagen der Beteiligten für das Bebauungsplanverfahren Uferweg Griebnitzsee der Stadt Potsdam in einem Satz beschreiben. Ziel der Landeshauptstadt Potsdam ist es bereits seit den 1990er Jahren, den im Bereich der ehemaligen Grenzanlagen vorhandenen Uferweg dauerhaft als Bestandteil einer öffentlichen Wegeverbindung zu sichern.
Beim Projekt des öffentlichen Uferwegs standen sich verschiedene private und öffentliche Belange gegenüber. Die Befürworter und Befürworterinnnen des Uferwegs in der Bürgerschaft organisierten sich in einer Bürgerinitiative, die seit 2004 als eingetragener Verein institutionalisiert ist. Die privaten Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen, die sich gegen das Vorhaben aussprechen, haben sich ebenfalls frühzeitig zusammengeschlossen und lassen sich anwaltlich vertreten.
Beim Projekt des öffentlichen Uferwegs standen sich verschiedene private und öffentliche Belange gegenüber. Die Befürworter und Befürworterinnnen des Uferwegs in der Bürgerschaft organisierten sich in einer Bürgerinitiative, die seit 2004 als eingetragener Verein institutionalisiert ist. Die privaten Grundstückseigentümer und Grundstückseigentümerinnen, die sich gegen das Vorhaben aussprechen, haben sich ebenfalls frühzeitig zusammengeschlossen und lassen sich anwaltlich vertreten.
Beispielhafte Beteiligungsaspekte
Der Uferweg war Gegenstand mehrerer Planverfahren. Im Jahr 2009 war ein erster Bebauungsplan der Landeshauptstadt Potsdam, der umfangreiche öffentliche Flächen auf Privatgrundstücken vorsah vom OVG Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt worden. In einem nachfolgenden zweiten Bebauungsplanverfahren, in dem die Eingriffe in das Privateigentum auf ein erforderliches Minimum reduziert werden sollten, wurde die Beteiligung der Eigentümer und Eigentümerinnen sowie der Bürgerschaft von der Stadtverwaltung stark intensiviert.
Der verbesserte Bebauungsplan beinhaltet einen durchgängigen Uferweg, öffentliche Grünflächen auf den Flächen im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam sowie in die landschaftliche Situation eingeordnete Standorte für private Bootshäuser und Stege. Bei der Wegeführung im Detail wurden fast alle Wünsche der Grundstückseigentümerschaft berücksichtigt. Ihre Belange wurden nach dem Scheitern des ersten Bebauungsplans 2009 in insgesamt vier Veranstaltungen der Öffentlichkeitsbeteiligung und in zahlreichen Einzelgesprächen mit jeweils benachbarten Eigentümern und Eigentümerinnen ermittelt und diskutiert. So ergab sich auf der Gesamtstrecke eine Wegetrasse, die zwischen einer Lage unmittelbar am Wasser und einer Wegeführung mit Ausblick über den Uferweg wechselt. Teilweise standen sich zwar die Interessen einzelner Grundstücksnachbarn und -nachbarinnen entgegen, konnten aber in Gesprächen angeglichen oder aber durch eine abwägende Entscheidung aufgelöst werden.
Der Uferweg war Gegenstand mehrerer Planverfahren. Im Jahr 2009 war ein erster Bebauungsplan der Landeshauptstadt Potsdam, der umfangreiche öffentliche Flächen auf Privatgrundstücken vorsah vom OVG Berlin-Brandenburg für unwirksam erklärt worden. In einem nachfolgenden zweiten Bebauungsplanverfahren, in dem die Eingriffe in das Privateigentum auf ein erforderliches Minimum reduziert werden sollten, wurde die Beteiligung der Eigentümer und Eigentümerinnen sowie der Bürgerschaft von der Stadtverwaltung stark intensiviert.
Der verbesserte Bebauungsplan beinhaltet einen durchgängigen Uferweg, öffentliche Grünflächen auf den Flächen im Eigentum der Landeshauptstadt Potsdam sowie in die landschaftliche Situation eingeordnete Standorte für private Bootshäuser und Stege. Bei der Wegeführung im Detail wurden fast alle Wünsche der Grundstückseigentümerschaft berücksichtigt. Ihre Belange wurden nach dem Scheitern des ersten Bebauungsplans 2009 in insgesamt vier Veranstaltungen der Öffentlichkeitsbeteiligung und in zahlreichen Einzelgesprächen mit jeweils benachbarten Eigentümern und Eigentümerinnen ermittelt und diskutiert. So ergab sich auf der Gesamtstrecke eine Wegetrasse, die zwischen einer Lage unmittelbar am Wasser und einer Wegeführung mit Ausblick über den Uferweg wechselt. Teilweise standen sich zwar die Interessen einzelner Grundstücksnachbarn und -nachbarinnen entgegen, konnten aber in Gesprächen angeglichen oder aber durch eine abwägende Entscheidung aufgelöst werden.
Zum Verfahren
Um die skizzierte Problemlage zu bewältigen, hat die Potsdamer Stadtverwaltung das Regelverfahren zum Bebauungsplan mit seinen gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritten um verschiedene Beteiligungsangebote ergänzt. In diesem Zusammenhang wurden auch die personellen Kapazitäten in der Stadtverwaltung für dieses Projekt verstärkt: Die Projektgruppe Uferwege, bestehend aus Akteuren verschiedener Fachämter, übernahm die verwaltungsinterne Abstimmung und Federführung des Planverfahrens.
Die betroffene Bevölkerung und die Grundstückeigentümerschaft wurden frühzeitig eingebunden und durch die Verwaltung pro-aktiv angesprochen und über das Planungsverfahren informiert. Die Öffentlichkeitsarbeit wurde durch eine Informationsveranstaltung in der Nähe des Plangebiets sowie durch kontinuierliche Pressearbeit während des Aufstellungsverfahrens intensiviert.
Begünstigt wurde das Beteiligungsverfahren durch die seit 2004 schrittweise aufgebauten innovativen Ansätze der Landeshauptstadt im Sinne einer „Bürgerkommune“: So bietet die Landeshauptstadt Potsdam ein umfangreiches Online-Angebot mit Informationen zum Thema Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und zu den einzelnen Planverfahren an.
Zwar konnten in einem erneuten Bebauungsplanverfahren im Zuge der Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Belangen Annäherungen erreicht werden, eine umfassende Einigung mit allen Beteiligten war bei der kontroversen Interessenlage erwartungsgemäß jedoch nicht möglich. Nach Abschluss des Planungsverfahrens verabschiedete die Stadt Potsdam 2012 einen erneuten Bebauungsplan für die Uferzone Griebnitzsee, der jedoch aufgrund von formalen Fehlern geändert werden musste und erst im April 2016 rückwirkend beschlossen werden konnte. Gegen den Plan laufen zahlreiche Normenkontrollklagen. Eine gerichtliche Entscheidung wird für Ende 2019 erwartet.
Dennoch hat die Intensivierung der Beteiligung aus Sicht der Stadtverwaltung Potsdam zu einer besseren Kommunikation, mehr Transparenz, Kontinuität im Verfahren und zu ausgewogeneren Planungslösungen beigetragen. Damit wird auch die Rechtssicherheit für die Bestandskraft der Planung erhöht.
Um die skizzierte Problemlage zu bewältigen, hat die Potsdamer Stadtverwaltung das Regelverfahren zum Bebauungsplan mit seinen gesetzlich vorgeschriebenen Beteiligungsschritten um verschiedene Beteiligungsangebote ergänzt. In diesem Zusammenhang wurden auch die personellen Kapazitäten in der Stadtverwaltung für dieses Projekt verstärkt: Die Projektgruppe Uferwege, bestehend aus Akteuren verschiedener Fachämter, übernahm die verwaltungsinterne Abstimmung und Federführung des Planverfahrens.
Die betroffene Bevölkerung und die Grundstückeigentümerschaft wurden frühzeitig eingebunden und durch die Verwaltung pro-aktiv angesprochen und über das Planungsverfahren informiert. Die Öffentlichkeitsarbeit wurde durch eine Informationsveranstaltung in der Nähe des Plangebiets sowie durch kontinuierliche Pressearbeit während des Aufstellungsverfahrens intensiviert.
Begünstigt wurde das Beteiligungsverfahren durch die seit 2004 schrittweise aufgebauten innovativen Ansätze der Landeshauptstadt im Sinne einer „Bürgerkommune“: So bietet die Landeshauptstadt Potsdam ein umfangreiches Online-Angebot mit Informationen zum Thema Bürgerbeteiligung im Allgemeinen und zu den einzelnen Planverfahren an.
Zwar konnten in einem erneuten Bebauungsplanverfahren im Zuge der Abwägung zwischen privaten und öffentlichen Belangen Annäherungen erreicht werden, eine umfassende Einigung mit allen Beteiligten war bei der kontroversen Interessenlage erwartungsgemäß jedoch nicht möglich. Nach Abschluss des Planungsverfahrens verabschiedete die Stadt Potsdam 2012 einen erneuten Bebauungsplan für die Uferzone Griebnitzsee, der jedoch aufgrund von formalen Fehlern geändert werden musste und erst im April 2016 rückwirkend beschlossen werden konnte. Gegen den Plan laufen zahlreiche Normenkontrollklagen. Eine gerichtliche Entscheidung wird für Ende 2019 erwartet.
Dennoch hat die Intensivierung der Beteiligung aus Sicht der Stadtverwaltung Potsdam zu einer besseren Kommunikation, mehr Transparenz, Kontinuität im Verfahren und zu ausgewogeneren Planungslösungen beigetragen. Damit wird auch die Rechtssicherheit für die Bestandskraft der Planung erhöht.
Beteiligungszeitraum und Ressourcenaufwand
Das gesamte Beteiligungsverfahren für den Bebauungsplan erstreckte sich über einen Zeitraum von etwa drei Jahren. Alle Beteiligten haben zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen aufbringen müssen. Die Stadtverwaltung Potsdam hat selbst einen Großteil der Verfahrensschritte bei der Aufstellung des Bebauungsplans vorbereitet und absolviert.
Das gesamte Beteiligungsverfahren für den Bebauungsplan erstreckte sich über einen Zeitraum von etwa drei Jahren. Alle Beteiligten haben zeitliche, personelle und finanzielle Ressourcen aufbringen müssen. Die Stadtverwaltung Potsdam hat selbst einen Großteil der Verfahrensschritte bei der Aufstellung des Bebauungsplans vorbereitet und absolviert.