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Neubau der Ortsumgehung Schmerzke im Zuge der B 102

Karte mit dem aktuellen Verlauf der B 102 in Schmerzke
© Open Street Map
Karte mit dem aktuellen Verlauf der B 102 in Schmerzke
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Für den Neubau der Ortsumgehung Schmerzke, einem Ortsteil der Stadt Brandenburg an der Havel, ist die Bürgerbeteiligung für das Planfeststellungsverfahren, die letzte Planungsphase vor der Baureife des Straßenbauvorhabens, gesetzlich vorgeschrieben. Grundlage sind die Verwaltungsverfahrensgesetze des Bundes (VwVfG) und des Landes Brandenburg.

Demnach müssen die Betroffenen – das sind die Öffentlichkeit, Behörden, anerkannte Naturschutzverbände und Träger öffentlicher Belange - am Planungsprozess des Straßenbauvorhabens beteiligt werden. In einem Anhörungsverfahren können die Betroffenen ihre Bedenken und Hinweise gegenüber dem Vorhabenträger und der Anhörungsbehörde äußern. Im späteren Entscheidungsverfahren werden diese Bedenken und Hinweise durch die Planfeststellungsbehörde abgewogen.

Den Anstoß für den Bau der Ortsumgehung im Zuge der Bundesstraße 102 gab die Bedarfsplanung der Bundesrepublik Deutschland, welche die Dringlichkeit von wichtigen überörtlichen Infrastrukturmaßnahmen festlegt. Durch die Bedeutung der B 102 als Verbindung zwischen der Stadt und der Autobahn und zu zahlreichen Gewerbegebieten waren die Bürger des Ortsteils in den vergangenen Jahren zunehmend Lärm und Erschütterungen durch den Straßenverkehr, insbesondere Schwerlastverkehr, ausgesetzt.

Der zukünftige Neubau der Ortsumgehung soll die Einwohner von Schmerzke von diesen Effekten entlasten. Im Vorfeld des Planfeststellungsverfahrens wurde eine Variantenuntersuchung durchgeführt.

Der Landesbetrieb für Straßenwesen stellte einen Antrag auf Durchführung des Anhörungs- bzw. Planfeststellungsverfahrens beim Landesamt für Bauen und Verkehr als der verfahrensführenden Planfeststellungsbehörde und legte am 18.09.2017 die detaillierten Planungsunterlagen vor. Die Unterlagen wurden ortsüblich bekanntgemacht und in den Gemeinden, in denen sich das Vorhaben voraussichtlich auswirkt, zur Einsichtnahme ausgelegt.

Vom 16.04.2018 an lagen die Planungsunterlagen für vier Wochen öffentlich aus. Danach konnten Betroffene bis 15.06.2018 ihre schriftlichen Einwendungen oder Stellungnahmen bei der Anhörungsbehörde erheben.

Die Erörterung fand am 19.07.2019 im Technologie- und Gründerzentrum Brandenburg an der Havel statt. Dieser Termin diente dazu, die fristgerecht eingegangenen Einwendungen, die Stellungnahmen der Behörden und der Träger öffentlicher Belange, die der anerkannten Naturschutzverbände sowie die jeweiligen sich darauf beziehenden Erwiderungen des Vorhabenträgers in einer fairen und sachbezogenen Diskussion zu klären. Über die Erörterung fertigte das Landesamt für Bauen und Verkehr ein Protokoll an, welches im anschließenden Entscheidungsprozess berücksichtigt wurde. Im Wesentlichen wurden im Protokoll erzielte einvernehmliche Lösungen über die Bedenken aufgenommen, aber auch Bedenken, die aufrechterhalten wurden, festgehalten.

Im Planfeststellungsbeschluss vom 19.02.2020, welcher vom Landesamt für Bauen und Verkehr erlassen wurde, wurden dem Vorhabenträger Bestimmungen auferlegt, die die rechtskonforme Realisierung des Vorhabens gewährleisten. Unter dieser Maßgabe sind auch die durch ihn im Verfahren abgegebenen Zusagen eingeflossen. Der Beschluss und die daran ausgerichteten, teilweise nochmals geänderten Planungsunterlagen stellen sicher, dass die Ortsumgehung B 102 Schmerzke unter Berücksichtigung und Abwägung aller vorgebrachten Bedenken und Hinweise gebaut werden kann.

Bei der gesetzlich vorgeschriebenen Bürgerbeteiligung an Planfeststellungsverfahren stehen die Verfahrensschritte sowie die Zeiträume der Beteiligung fest. Die Beteiligten kommunizieren – im Gegensatz zur informellen Bürgerbeteiligung – einzeln und schriftlich mit der Behörde. Allerdings ist die Planung des Vorhabens zu diesen Zeitpunkten bereits weit fortgeschritten und grundlegende Änderungen, beispielsweise zum Trassenverlauf, sind kaum mehr möglich.