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Werkstadt für Beteiligung Potsdam

Die Landeshauptstadt Potsdam hat ein vielfältiges Instrumentarium entwickelt, um ihren Einwohnerinnen und Einwohnern die Mitsprache bei Fragen zur Entwicklung ihrer Stadt zu ermöglichen. Neben den gesetzlich vorgeschriebenen formalen Verfahren gehört dazu auch eine Vielzahl informeller Beteiligungsverfahren zu Themen wie zum Beispiel dem Radwegekonzept, dem Klimaplan, dem Integrationskonzept und vielem mehr.

Werkstadt-Potsdam
© F.Danzer
Werkstadt-Potsdam
© F.Danzer

Zum Verfahren
Mit Beschluss vom 9. Mai 2012 ebnete die Stadtverordnetenversammlung den Weg zur Einrichtung einer eigenen Stelle für Beteiligung. Hintergrund des Beschlusses war ein mehrjähriger Diskussionsprozess für ein Mehr an Beteiligung in Potsdam bei Planungen sowie Vorhaben der Stadt in verschiedenen Themenbereichen und um eine strukturierte Weiterentwicklung der unterschiedlichen Beteiligungsansätze in der Landeshauptstadt langfristig zu gestalten.

Im November 2013 nahm die „WerkStadt für Beteiligung“ ihre Arbeit auf und konnte seither zahlreiche Beteiligungsprozesse unterstützen und begleiten.

Charakteristisches Merkmal der „WerkStadt für Beteiligung“ ist ihre zweiteilige Struktur, bestehend aus einer verwaltungsinternen und einer verwaltungsexternen Einheit. Für die verwaltungsinterne Einheit wurden innerhalb der Stadtverwaltung Potsdam drei Personalstellen geschaffen, für die externe Einheit wurden ebenfalls drei Personalstellen geschaffen. Die externen Leistungen wurde in einem Interessenbekundungsverfahren ausgeschrieben. Seit 2014 nimmt diese Aufgabe der gemeinnützige mitMachen e. V. wahr.

Mit ihrer Doppelstruktur dient die WerkStadt als gut zugängliche Stelle zur Beratung und Unterstützung von Beteiligung sowohl für Mitarbeitende der Verwaltung als auch einzelnen aktiven Bürger:innen, Vereinen, Initiativen und Interessengemeinschaften.

Wer hat mitgemacht?
Die Arbeit der WerkStadt für Beteiligung wird vom Potsdamer Beteiligungsrat unterstützt und bei der konzeptionellen Weiterentwicklung der Bürgerbeteiligung beraten. Der Beteiligungsrat besteht aus 17 Mitgliedern. Zusammengesetzt aus zwei Mitarbeitenden der Verwaltung, zwei Stadtverordneten und 13 Bürger:innen. Die teilnehmenden Bürger:innen werden auf zwei Jahre bestimmt und können von der Möglichkeit der einmaligen Amtszeitverlängerung Gebrauch machen. Zudem wird der Rat von einem Experten, Prof. em. Dr. Heinz Kleger, beraten.

Beispielhafte Beteiligungsaspekte
Im Jahr 2019 hat die WerkStadt für Beteiligung 129 Beratungsgespräche mit unterschiedlichen Akteur:innen aus Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft geführt, insgesamt 40 Veranstaltungen moderiert und damit den Ablauf der jeweiligen Beteiligungsprozesse unterstützt. Dazu zählen dauerhafte Beteiligungsangebote, wie „Der Potsdamer Bürgerdialog“, „STADT FORUM POTSDAM“ oder „Bürgerhaushalt Potsdam | mitwirken – gestalten – verändern, genauso wie temporär stattfindende Veranstaltung wie der Oberbürgermeister-Dialog oder aktuelle Beteiligungsverfahren.

Die WerkStadt steht als Kompetenzstelle sowohl der Zivilgesellschaft als auch der Verwaltung der Landeshauptstadt gleichermaßen zur Verfügung. Dabei reicht ihr Leistungsspektrum von beratenden Tätigkeiten bis zur Entwicklung und Steuerung mehrstufiger Beteiligungsprozesse. Ebenso vielschichtig wie das Leistungsspektrum sind auch die Themenbereiche: So ist Kulturpolitik ebenso Teil der Beteiligung wie Verkehrsentwicklung.

Zusätzlich ist die WerkStadt Schnittstelle zwischen Verwaltung, Stadtverordneten und Einwohnerinnen und Einwohnern. Sie ist konsequent überparteilich tätig und versteht sich als Anwältin für qualitätsvolle Beteiligungsprozesse, nicht für die Interessen der jeweiligen Akteurinnen und Akteure.

Ressourcenaufwand
Die WerkStadt mit ihren beiden Teilen (intern/extern) ist paritätisch mit Mitteln und Personal ausgestattet - pro Teil etwa 150.000 € pro Jahr. Die jeweiligen Beteiligungsprozesse werden hieraus nicht bestritten; für sie sind jeweils gesondert Mittel der Stadt einzusetzen.

Fazit
Die WerkStadt für Beteiligung betrachtet sich selbst als Schnittstelle zwischen Verwaltung, Politik und Zivilgesellschaft. Sie unterstützt die Begleitung und Koordination von Beteiligungsverfahren durch eine umfassende Vernetzung zu anderen Initiativen, Stadtteilräten, Bürgervertretungen und Einrichtungen. Damit sollen Hürden für die Beteiligung abgebaut, Hilfestellung gegeben und Ansprechpartner vermittelt werden, so dass Bürgerbeteiligungsverfahren von einem niedrigschwelligen Zugang profitieren.