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Häufig gestellte Fragen

Für Bürgerinnen und Bürger:

  • Warum soll ich mich engagieren?

    "Wir … haben nicht die Regierung der Mehrheit. Wir haben die Regierung der Mehrheit derer, die sich beteiligen.“ (frei nach Thomas Jefferson). Die Rolle der Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung des Gemeinwesens hat sich in den letzten Jahrzehnten nachhaltig gewandelt. Sie nehmen nicht mehr nur selbstbewusst das Recht auf Beteiligung in Anspruch („mitbestimmen“), sondern sie leisten auch immer häufiger Beiträge zur Lösung konkreter Probleme vor Ort („mit anpacken“). Beide Aspekte gehören zum bürgerschaftlichen Engagement und Bürgerbeteiligung ist Teil davon.

    Gerade weil der Ruf nach mehr Transparenz und Demokratie seitens der Bürgerinnen und Bürger („Die machen doch eh, was sie wollen“, „Wer soll das bezahlen?“, „Das wird doch sowieso wieder alles zerredet“) immer wieder ertönt: Bürgerbeteiligung kann nur dann erfolgreich sein, wenn Bürgerinnen und Bürger sich aktiv einbringen und mitbestimmen wollen.

    "Wir … haben nicht die Regierung der Mehrheit. Wir haben die Regierung der Mehrheit derer, die sich beteiligen.“ (frei nach Thomas Jefferson). Die Rolle der Bürgerinnen und Bürger bei der Gestaltung des Gemeinwesens hat sich in den letzten Jahrzehnten nachhaltig gewandelt. Sie nehmen nicht mehr nur selbstbewusst das Recht auf Beteiligung in Anspruch („mitbestimmen“), sondern sie leisten auch immer häufiger Beiträge zur Lösung konkreter Probleme vor Ort („mit anpacken“). Beide Aspekte gehören zum bürgerschaftlichen Engagement und Bürgerbeteiligung ist Teil davon.

    Gerade weil der Ruf nach mehr Transparenz und Demokratie seitens der Bürgerinnen und Bürger („Die machen doch eh, was sie wollen“, „Wer soll das bezahlen?“, „Das wird doch sowieso wieder alles zerredet“) immer wieder ertönt: Bürgerbeteiligung kann nur dann erfolgreich sein, wenn Bürgerinnen und Bürger sich aktiv einbringen und mitbestimmen wollen.

  • Welche Grundregeln gelten?

    Einige Grundregeln verbessern Beteiligungsprozesse.

    Grundsätzlich gilt: Beteiligung ist nicht an Verfahren gebunden, Politik und Verwaltung sind grundsätzlich immer ansprechbar.

    Die Grundregeln jeder Diskussion und Kooperation gelten auch für Beteiligungsverfahren. Diskussionen sollen sachlich, höflich und respektvoll geführt werden. Und Beteiligung ist umso wirkungsvoller, je besser die eigenen Kenntnisse zum jeweiligen Thema (Fachwissen, Verfahren, Kontaktpersonen) sind.

    Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Planungsverfahren sowie Genehmigungs- und anderen Zulassungsverfahren, um möglichen Frust zu vermeiden: Im Planungsstadium gibt es meistens noch Gestaltungs- und damit substanzielle Beteiligungsmöglichkeiten, die konkret benannt werden können.

    Viele Planungsprozesse bestehen aus mehreren Stufen. Entscheidungen werden nach und nach konkreter, und die Gestaltungsspielräume, die Beteiligungsverfahren bieten, nehmen entsprechend ab.

    Bei Genehmigungs- und Zulassungsverfahren kann es z. B. sein, dass ein Antragsteller ein Recht auf eine Genehmigung hat. Wenn einem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, ist beispielsweise eine Baugenehmigung zwingend zu erteilen. Dann sind Beteiligungsmöglichkeiten stark eingeschränkt oder gar nicht vorhanden.

    Einige Grundregeln verbessern Beteiligungsprozesse.

    Grundsätzlich gilt: Beteiligung ist nicht an Verfahren gebunden, Politik und Verwaltung sind grundsätzlich immer ansprechbar.

    Die Grundregeln jeder Diskussion und Kooperation gelten auch für Beteiligungsverfahren. Diskussionen sollen sachlich, höflich und respektvoll geführt werden. Und Beteiligung ist umso wirkungsvoller, je besser die eigenen Kenntnisse zum jeweiligen Thema (Fachwissen, Verfahren, Kontaktpersonen) sind.

    Wichtig ist auch die Unterscheidung zwischen Planungsverfahren sowie Genehmigungs- und anderen Zulassungsverfahren, um möglichen Frust zu vermeiden: Im Planungsstadium gibt es meistens noch Gestaltungs- und damit substanzielle Beteiligungsmöglichkeiten, die konkret benannt werden können.

    Viele Planungsprozesse bestehen aus mehreren Stufen. Entscheidungen werden nach und nach konkreter, und die Gestaltungsspielräume, die Beteiligungsverfahren bieten, nehmen entsprechend ab.

    Bei Genehmigungs- und Zulassungsverfahren kann es z. B. sein, dass ein Antragsteller ein Recht auf eine Genehmigung hat. Wenn einem Bauvorhaben keine öffentlich-rechtlichen Vorschriften entgegenstehen, ist beispielsweise eine Baugenehmigung zwingend zu erteilen. Dann sind Beteiligungsmöglichkeiten stark eingeschränkt oder gar nicht vorhanden.

  • Welche Grenzen haben Beteiligungsverfahren?

    Der vollkommenen Transparenz, Beteiligung und Mitbestimmung sind häufig Grenzen gesetzt.

    In Planungsverfahren haben Bürgerinnen und Bürger oft gegensätzliche und oft sehr eigennützige Ziele und Interessen. Auch aus diesem Grund kann Beteiligung in Planungsverfahren nur  ein Baustein der Entscheidungsfindung neben anderen sein. Nur so kann die Abwägung zwischen verschiedenen Interessen funktionieren, und das ist Aufgabe der gewählten Mandatsträger.

    Der vollkommenen Transparenz, Beteiligung und Mitbestimmung sind häufig Grenzen gesetzt.

    In Planungsverfahren haben Bürgerinnen und Bürger oft gegensätzliche und oft sehr eigennützige Ziele und Interessen. Auch aus diesem Grund kann Beteiligung in Planungsverfahren nur  ein Baustein der Entscheidungsfindung neben anderen sein. Nur so kann die Abwägung zwischen verschiedenen Interessen funktionieren, und das ist Aufgabe der gewählten Mandatsträger.

  • Was ist eigentlich informelle und was formale Beteiligung? Und was hat das mit meinen Möglichkeiten und Grenzen zu tun?

    Planer unterscheiden zwischen formellen, also gesetzlich geregelten, und informellen, von den Akteuren flexibel gestaltbaren Verfahren. Zu den formellen Verfahren gehört z. B. die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne), die in Festlegungen der Kommunalpolitik mündet, die auch die privaten und öffentlichen Akteure binden.

    Nichtförmliche Beteiligungsverfahren bieten oft mehr Einflussmöglichkeiten als förmliche, durch Rechtsvorschriften geregelte Verfahren. Die informellen Verfahren können flexibel und auf Austausch orientiert gestaltet werden und finden gerade in den frühen Phasen der politischen Willensbildung, Zielfindung und Konzepterarbeitung statt, um zunächst Handlungsgrundlagen zu schaffen.

    In solchen Planverfahren werden häufig die Grundlagen für nachfolgende, auch formelle Verfahren, erarbeitet und abgestimmt. Daher ist es auch häufig so, dass der Einfluss der sich beteiligenden Bürgerinnen und Bürger auf ein Projekt in dieser Phase noch sehr viel größer ist als später im formellen Verfahren.

    Planer unterscheiden zwischen formellen, also gesetzlich geregelten, und informellen, von den Akteuren flexibel gestaltbaren Verfahren. Zu den formellen Verfahren gehört z. B. die kommunale Bauleitplanung (Flächennutzungs- und Bebauungspläne), die in Festlegungen der Kommunalpolitik mündet, die auch die privaten und öffentlichen Akteure binden.

    Nichtförmliche Beteiligungsverfahren bieten oft mehr Einflussmöglichkeiten als förmliche, durch Rechtsvorschriften geregelte Verfahren. Die informellen Verfahren können flexibel und auf Austausch orientiert gestaltet werden und finden gerade in den frühen Phasen der politischen Willensbildung, Zielfindung und Konzepterarbeitung statt, um zunächst Handlungsgrundlagen zu schaffen.

    In solchen Planverfahren werden häufig die Grundlagen für nachfolgende, auch formelle Verfahren, erarbeitet und abgestimmt. Daher ist es auch häufig so, dass der Einfluss der sich beteiligenden Bürgerinnen und Bürger auf ein Projekt in dieser Phase noch sehr viel größer ist als später im formellen Verfahren.

  • Wie komme ich an Informationen? Wo kann ich mich informieren?

    Beteiligung ist umso wirkungsvoller, je besser die eigenen Kenntnisse zum jeweiligen Thema (Fachwissen, Verfahren, Kontaktpersonen) sind. Amtsblätter, soziale Netzwerke, Internetauftritte, Berichte in Lokalzeitungen, Aufrufe in der Nachbarschaft etc. bieten Anlaufstellen für Informationen zu Beteiligungsprozessen, sowohl zu Inhalt und Ausgestaltung als auch zu anstehenden Beteiligungsverfahren in Ihrer Nähe.

    Beteiligung ist umso wirkungsvoller, je besser die eigenen Kenntnisse zum jeweiligen Thema (Fachwissen, Verfahren, Kontaktpersonen) sind. Amtsblätter, soziale Netzwerke, Internetauftritte, Berichte in Lokalzeitungen, Aufrufe in der Nachbarschaft etc. bieten Anlaufstellen für Informationen zu Beteiligungsprozessen, sowohl zu Inhalt und Ausgestaltung als auch zu anstehenden Beteiligungsverfahren in Ihrer Nähe.

Für Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen der Verwaltung:

  • Wie lässt sich der Beteiligungsprozess planen? Welche Phasen gibt es?

    Für keinen Beteiligungsprozess gibt es die Patentlösung. Das Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa

    • den Zielen,
    • den vorhandenen personellen und finanziellen Möglichkeiten,
    • der Anzahl der potenziell betroffenen oder von einem Vorhaben berührten Menschen,
    • dem Gegenstand und Zeitpunkt im möglicherweise mehrstufigen Planungsprozess; diese sind auch maßgeblich dafür, ob etwa eine informative, eine konsultative oder eine kooperative Beteiligung stattfinden kann,
    • der Wahl des Verfahrens (für manche sind wenige Minuten nötig, für andere mehrere Tage; manche eignen sich für Kleingruppen, andere für eine ganze Stadt).

    Die damit getroffenen Entscheidungen beeinflussen das gesamte Verfahren und müssen daher frühzeitig erfolgen.

    Zum Planungsprozess gehört auch die Einsicht, dass die Uhren von Einzelhändlern, Investoren, Bürgergruppen, Vereinen, Politik und Verwaltung unterschiedlich ticken. Es ist schon viel gewonnen, wenn alle Seiten Einblicke in die Prozessabläufe bei den „anderen“ haben und verstehen, wann etwas warum länger dauert.

    Die Entscheidung darüber, welches Vorgehen konkret gewählt und geplant wird, hängt jedoch mit entscheidend von den Fragen ab, die auch die Grundlagen und Rahmenbedingungen bilden.

    Für keinen Beteiligungsprozess gibt es die Patentlösung. Das Vorgehen hängt von verschiedenen Faktoren ab, etwa

    • den Zielen,
    • den vorhandenen personellen und finanziellen Möglichkeiten,
    • der Anzahl der potenziell betroffenen oder von einem Vorhaben berührten Menschen,
    • dem Gegenstand und Zeitpunkt im möglicherweise mehrstufigen Planungsprozess; diese sind auch maßgeblich dafür, ob etwa eine informative, eine konsultative oder eine kooperative Beteiligung stattfinden kann,
    • der Wahl des Verfahrens (für manche sind wenige Minuten nötig, für andere mehrere Tage; manche eignen sich für Kleingruppen, andere für eine ganze Stadt).

    Die damit getroffenen Entscheidungen beeinflussen das gesamte Verfahren und müssen daher frühzeitig erfolgen.

    Zum Planungsprozess gehört auch die Einsicht, dass die Uhren von Einzelhändlern, Investoren, Bürgergruppen, Vereinen, Politik und Verwaltung unterschiedlich ticken. Es ist schon viel gewonnen, wenn alle Seiten Einblicke in die Prozessabläufe bei den „anderen“ haben und verstehen, wann etwas warum länger dauert.

    Die Entscheidung darüber, welches Vorgehen konkret gewählt und geplant wird, hängt jedoch mit entscheidend von den Fragen ab, die auch die Grundlagen und Rahmenbedingungen bilden.

  • Wie definiere ich Grundlagen und Rahmenbedingungen?

    Die Beantwortung der folgenden Fragen bildet die Grundlage des Planungsprozesses und setzt den Rahmen:

    • Was soll erreicht werden? Um welches Anliegen, welches Ziel geht es?
    • Mit wem soll es erreicht werden? Wer soll sich beteiligen, wer soll mitwirken?
    • Welcher Grad von Verbindlichkeit der Ergebnisse soll erreicht werden?
    • Wie viel Aktivität ist gefragt? Sollen die Zielgruppen einmal ihre Meinung sagen oder dauerhaft aktiv werden?
    • Welche Ressourcen stehen zur Verfügung? Was ist personell und finanziell überhaupt machbar?

    Die Beantwortung der folgenden Fragen bildet die Grundlage des Planungsprozesses und setzt den Rahmen:

    • Was soll erreicht werden? Um welches Anliegen, welches Ziel geht es?
    • Mit wem soll es erreicht werden? Wer soll sich beteiligen, wer soll mitwirken?
    • Welcher Grad von Verbindlichkeit der Ergebnisse soll erreicht werden?
    • Wie viel Aktivität ist gefragt? Sollen die Zielgruppen einmal ihre Meinung sagen oder dauerhaft aktiv werden?
    • Welche Ressourcen stehen zur Verfügung? Was ist personell und finanziell überhaupt machbar?
  • Wen muss, wen will ich beteiligen?

    Manche Bevölkerungsgruppen sind in den öffentlichen Debatten präsenter als andere, deren Stimme man oft kaum vernimmt. Die Stimmen von Kindern und Jugendlichen, von Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen oder von Minderheiten sind in Beteiligungsverfahren oft nicht sehr laut zu hören. Im Extremfall kann Bürgerbeteiligung so zu einer hohen Gewichtung bestimmter, „artikulationsstarker“ Eigeninteressen führen. Wichtig ist es daher, die weniger präsenten Gruppen gezielt anzusprechen und dafür entsprechende Wege der Ansprache und geeignete Veranstaltungsformen zu wählen.

    Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Faktor in vielen Planungsverfahren. Auch sie haben auch ein Recht auf Teilhabe – und ein Recht darauf, dabei unterstützt zu werden. Fast alle Themen eignen sich dafür, zum Gegenstand der Beteiligung und Mitwirkung Jugendlicher gemacht zu werden. Daher müssen Angebote speziell für diese Zielgruppe mitgedacht werden, die Beteiligung ermöglichen.

    Manche Bevölkerungsgruppen sind in den öffentlichen Debatten präsenter als andere, deren Stimme man oft kaum vernimmt. Die Stimmen von Kindern und Jugendlichen, von Bürgerinnen und Bürgern mit geringem Einkommen oder von Minderheiten sind in Beteiligungsverfahren oft nicht sehr laut zu hören. Im Extremfall kann Bürgerbeteiligung so zu einer hohen Gewichtung bestimmter, „artikulationsstarker“ Eigeninteressen führen. Wichtig ist es daher, die weniger präsenten Gruppen gezielt anzusprechen und dafür entsprechende Wege der Ansprache und geeignete Veranstaltungsformen zu wählen.

    Die Beteiligung von Kindern und Jugendlichen ist ein wichtiger Faktor in vielen Planungsverfahren. Auch sie haben auch ein Recht auf Teilhabe – und ein Recht darauf, dabei unterstützt zu werden. Fast alle Themen eignen sich dafür, zum Gegenstand der Beteiligung und Mitwirkung Jugendlicher gemacht zu werden. Daher müssen Angebote speziell für diese Zielgruppe mitgedacht werden, die Beteiligung ermöglichen.

  • Welche Stolpersteine sind zu beachten?

    Der bewusste und aktive Umgang mit Stolpersteinen vereinfacht das Verfahren und kann dazu beitragen, bereits im Vorfeld die positive Entwicklung des Beteiligungsprozesses zu unterstützen.

    Wichtig ist zunächst die Erkenntnis: Wer sich als Bürgerin oder Bürger beteiligt, tut dies freiwillig. Wer Beteiligungsangebote macht, muss daher auch mit der Möglichkeit umgehen, dass sie nicht angenommen werden.

    Außerdem muss klar und deutlich formuliert werden. welche Einflussmöglichkeiten wie auch Einschränkungen und Vorfestlegungen tatsächlich bestehen. Entscheidend ist auch, dass diejenigen, die sich beteiligen, auch etwas bewirken können müssen. Möglichkeiten und Grenzen in Beteiligungsprozessen müssen verbindlich sein! Wer nur „zum Schein beteiligt“, enttäuscht das Vertrauen der Mitwirkenden. Eine gewisse Kompromissbereitschaft ist außerdem immer wichtig, sowohl zwischen Betroffenen und Verwaltung als auch zwischen Bürgergruppen untereinander, denn Interessenkonflikte spiegeln sich auch in den Beteiligungsverfahren wider.

    Der bewusste und aktive Umgang mit Stolpersteinen vereinfacht das Verfahren und kann dazu beitragen, bereits im Vorfeld die positive Entwicklung des Beteiligungsprozesses zu unterstützen.

    Wichtig ist zunächst die Erkenntnis: Wer sich als Bürgerin oder Bürger beteiligt, tut dies freiwillig. Wer Beteiligungsangebote macht, muss daher auch mit der Möglichkeit umgehen, dass sie nicht angenommen werden.

    Außerdem muss klar und deutlich formuliert werden. welche Einflussmöglichkeiten wie auch Einschränkungen und Vorfestlegungen tatsächlich bestehen. Entscheidend ist auch, dass diejenigen, die sich beteiligen, auch etwas bewirken können müssen. Möglichkeiten und Grenzen in Beteiligungsprozessen müssen verbindlich sein! Wer nur „zum Schein beteiligt“, enttäuscht das Vertrauen der Mitwirkenden. Eine gewisse Kompromissbereitschaft ist außerdem immer wichtig, sowohl zwischen Betroffenen und Verwaltung als auch zwischen Bürgergruppen untereinander, denn Interessenkonflikte spiegeln sich auch in den Beteiligungsverfahren wider.

  • Wie lassen sich Kommunikation und Öffentlichkeitsarbeit gestalten?

    Die Mittel der Kommunikation sind von den Zielen, den Zielgruppen und den vorhandenen Möglichkeiten abhängig. Das zur Deckung zu bringen, macht Kompromisse erforderlich. Die Kommunikationsziele lassen sich in Anlehnung an die Ziele des Beteiligungsverfahrens bestimmen: Wo muss Meinungsbildung unterstützt werden? Wo kann Überzeugungsarbeit geleistet werden?

    Kommunikation sollte grundsätzlich offen angelegt sein. Wo kein Dialog, sondern nur die Weitergabe von Informationen geplant ist, sollte dies zumindest klar formuliert werden.

    Erst wenn alle anderen Rahmenbedingungen geklärt sind, sollten die Kommunikationsverfahren ausgewählt werden.

    Die Mittel der Kommunikation sind von den Zielen, den Zielgruppen und den vorhandenen Möglichkeiten abhängig. Das zur Deckung zu bringen, macht Kompromisse erforderlich. Die Kommunikationsziele lassen sich in Anlehnung an die Ziele des Beteiligungsverfahrens bestimmen: Wo muss Meinungsbildung unterstützt werden? Wo kann Überzeugungsarbeit geleistet werden?

    Kommunikation sollte grundsätzlich offen angelegt sein. Wo kein Dialog, sondern nur die Weitergabe von Informationen geplant ist, sollte dies zumindest klar formuliert werden.

    Erst wenn alle anderen Rahmenbedingungen geklärt sind, sollten die Kommunikationsverfahren ausgewählt werden.