Beteiligungsstufen
Von der gezielten Desinformation über die Nichtbeteiligung bis hin zur Selbstverwaltung: Beteiligung lässt sich nach Intensitätsgrad und Verteilung der Entscheidungsbefugnis in Stufen gliedern. Beteiligung bedeutet nicht unbedingt die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen:
Von der gezielten Desinformation über die Nichtbeteiligung bis hin zur Selbstverwaltung: Beteiligung lässt sich nach Intensitätsgrad und Verteilung der Entscheidungsbefugnis in Stufen gliedern. Beteiligung bedeutet nicht unbedingt die Übertragung von Entscheidungsbefugnissen:
In einem verbreiteten Stufenmodell wird der staatlich gebotenen Teilhabe die bürgerschaftliche Teilnahme gegenüber gestellt. Es werden oberhalb der Nichtbeteiligung fünf aufeinander aufbauende Beteiligungsstufen unterschieden:
1. Stufe: Information - Diese Stufe umfasst das Sammeln von Informationen sowie das sich bzw. andere informieren.
2. Stufe: Austausch, Dialog, Erörterung/ Mitwirkung - Über das reine Informieren hinaus können Stellungnahmen, Anregungen und Meinungen eingebracht werden. Die Entscheidung bleibt jedoch den zuständigen Institutionen vorbehalten.
3. Stufe: Partnerschaftliche Kooperation/ Mitentscheidung - Beteiligte können Mitbestimmen. Gemeinsam mit den zuständigen Verantwortlichen können z. B. Ziele und Maßnahmen festgelegt und deren Umsetzung geplant werden. Der Grad der Mitentscheidung kann unterschiedlich sein.
4. Stufe: Delegation von Entscheidungen/ Selbstverantwortung - Die Beteiligten entscheiden eigenständig und verbindlich selbst.
5. Stufe: Eigenständigkeit - Bürgerinnen und Bürger entscheiden eigenständig
In einem verbreiteten Stufenmodell wird der staatlich gebotenen Teilhabe die bürgerschaftliche Teilnahme gegenüber gestellt. Es werden oberhalb der Nichtbeteiligung fünf aufeinander aufbauende Beteiligungsstufen unterschieden:
1. Stufe: Information - Diese Stufe umfasst das Sammeln von Informationen sowie das sich bzw. andere informieren.
2. Stufe: Austausch, Dialog, Erörterung/ Mitwirkung - Über das reine Informieren hinaus können Stellungnahmen, Anregungen und Meinungen eingebracht werden. Die Entscheidung bleibt jedoch den zuständigen Institutionen vorbehalten.
3. Stufe: Partnerschaftliche Kooperation/ Mitentscheidung - Beteiligte können Mitbestimmen. Gemeinsam mit den zuständigen Verantwortlichen können z. B. Ziele und Maßnahmen festgelegt und deren Umsetzung geplant werden. Der Grad der Mitentscheidung kann unterschiedlich sein.
4. Stufe: Delegation von Entscheidungen/ Selbstverantwortung - Die Beteiligten entscheiden eigenständig und verbindlich selbst.
5. Stufe: Eigenständigkeit - Bürgerinnen und Bürger entscheiden eigenständig