Vereine
Vereine nehmen in unserer Gesellschaft wichtige Aufgaben wahr. Sie bieten gegenüber staatlichen und privatwirtschaftlichen Leistungen eine dritte Form der Beteiligung an, stellen kulturelle und soziale Leistungen bereit und fördern und unterstützen andere Körperschaften mit finanziellen oder Sachmitteln. Sie schaffen einerseits Raum für die Wahrnehmung von Interessen und damit zur politischen Betätigung und andererseits sichern sie Leistungen und Angebote.
Vereine nehmen in unserer Gesellschaft wichtige Aufgaben wahr. Sie bieten gegenüber staatlichen und privatwirtschaftlichen Leistungen eine dritte Form der Beteiligung an, stellen kulturelle und soziale Leistungen bereit und fördern und unterstützen andere Körperschaften mit finanziellen oder Sachmitteln. Sie schaffen einerseits Raum für die Wahrnehmung von Interessen und damit zur politischen Betätigung und andererseits sichern sie Leistungen und Angebote.
Wenn sich Bürgerinnen und Bürger für ein gemeinsames und gemeinschaftliches Engagement in Sport und Kultur, als Hilfeverein oder anderen gesellschaftlichen Handlungsfeldern zusammenfinden, sind die Gemeinschaftsaktivitäten zu Beginn oftmals noch locker organisiert und wenig geregelt. Insbesondere wenn das Anliegen ein Engagement über einen längeren Zeitraum erfordert, stellt sich für die Aktiven bald die Frage nach einem institutionellen Rahmen: Eine Überführung von lose organisierten Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen in eine institutionalisierte Form des Engagements als Verein erfolgt dann, wenn Motive, Ziele und Zwecke bindend nach innen und nach außen
- öffentlichkeitswirksam in bestimmten regionalen Räumen verfolgt und realisiert,
- eine Unterstützung durch neue Mitglieder und Interessenten mobilisiert und
- finanzielle Ressourcen über den Kreis der Mitglieder hinaus erschlossen werden sollen.
Wenn sich Bürgerinnen und Bürger für ein gemeinsames und gemeinschaftliches Engagement in Sport und Kultur, als Hilfeverein oder anderen gesellschaftlichen Handlungsfeldern zusammenfinden, sind die Gemeinschaftsaktivitäten zu Beginn oftmals noch locker organisiert und wenig geregelt. Insbesondere wenn das Anliegen ein Engagement über einen längeren Zeitraum erfordert, stellt sich für die Aktiven bald die Frage nach einem institutionellen Rahmen: Eine Überführung von lose organisierten Bürgerinitiativen und Selbsthilfegruppen in eine institutionalisierte Form des Engagements als Verein erfolgt dann, wenn Motive, Ziele und Zwecke bindend nach innen und nach außen
- öffentlichkeitswirksam in bestimmten regionalen Räumen verfolgt und realisiert,
- eine Unterstützung durch neue Mitglieder und Interessenten mobilisiert und
- finanzielle Ressourcen über den Kreis der Mitglieder hinaus erschlossen werden sollen.
Die Vielfalt der Vereinslandschaft
Die Motivation zum Zusammenschluss und die Ausrichtung der Vereinsanliegen und –tätigkeiten werden durch das Vereinsrecht nach §§ 22-79 BGB kaum beschränkt. Demnach steht der eingetragene Verein als Organisationsformform allen offen, die ihr Engagement in einen verbindlichen Rahmen stellen wollen. So gibt es neben den klassischen Sport-, Kultur-, Sozial- und Umweltschutzvereinen eine Vielzahl rechtsfähiger Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern. Sie widmen sich u. a. der kommunalpolitischen Entwicklung, der Sicherung des Wirtschaftsstandortes, der Aufwertung und Entwicklung des Quartiers oder der Erhaltung von Denkmalwerten.
Die Motivation zum Zusammenschluss und die Ausrichtung der Vereinsanliegen und –tätigkeiten werden durch das Vereinsrecht nach §§ 22-79 BGB kaum beschränkt. Demnach steht der eingetragene Verein als Organisationsformform allen offen, die ihr Engagement in einen verbindlichen Rahmen stellen wollen. So gibt es neben den klassischen Sport-, Kultur-, Sozial- und Umweltschutzvereinen eine Vielzahl rechtsfähiger Zusammenschlüsse von Bürgerinnen und Bürgern. Sie widmen sich u. a. der kommunalpolitischen Entwicklung, der Sicherung des Wirtschaftsstandortes, der Aufwertung und Entwicklung des Quartiers oder der Erhaltung von Denkmalwerten.
Der Verein als rechtliche Organisationsform – der eingetragene Verein (e.V.)
Die Selbstorganisation als Verein, bietet den Vorteil, als Rechtssubjekt selbstständig tätig werden zu können. Der Verein kann geschlossen als juristische Person agieren und durch den Vorstand die Interessen der Mitglieder vertreten lassen. Das bedeutet, eingetragene Vereine (e. V.) können als Träger von Rechten und Pflichten Grundeigentum erwerben, Verträge abschließen sowie ihre Interessen auf dem Rechtsweg erwirken. Demgegenüber tragen nicht-eingetragene Vereine die Risiken jedweder Handlungen für den Verein und die Gefahr der Haftung für haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern selbst; hier gilt nicht das Gebot der Organhaftung.
Die Selbstorganisation als Verein, bietet den Vorteil, als Rechtssubjekt selbstständig tätig werden zu können. Der Verein kann geschlossen als juristische Person agieren und durch den Vorstand die Interessen der Mitglieder vertreten lassen. Das bedeutet, eingetragene Vereine (e. V.) können als Träger von Rechten und Pflichten Grundeigentum erwerben, Verträge abschließen sowie ihre Interessen auf dem Rechtsweg erwirken. Demgegenüber tragen nicht-eingetragene Vereine die Risiken jedweder Handlungen für den Verein und die Gefahr der Haftung für haupt- und ehrenamtlichen Mitgliedern selbst; hier gilt nicht das Gebot der Organhaftung.
Fördervereine
„Das Engagement von Eltern und Großeltern sowie von Pädagogen und regionalen Partnern in den Fördervereinen für ihre Schule oder ihre Kita ist unersetzlich: Die Vorlese-Oma, der Vater, der die Klassenfahrt begleitet, der Maler, der die Kunst-AG anleitet – sie alle machen sich für ihre Einrichtung stark.“ (Bildungsministerin Brandenburg Martina Münch, 2011)
Liegt der Zweck eines Engagements in einem „klassischen“ Verein in der gemeinsamen Ausübung von Tätigkeiten, z. B. dem gemeinschaftlichen Sport treiben, Bereitstellen sozialer Dienstleistungen oder Organisieren von Veranstaltungen etc. verfolgen bzw. verwirklichen Fördervereine in dem Sinne keine eigenen Tätigkeiten. Ihr Handeln besteht vorrangig darin, durch die Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln, in Form von Geldzuwendungen, Sachmitteln oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen (z. B. der Gewährung von Darlehen oder als Kostenübernahme für Gehälter oder laufende Kosten), andere Vereine und sonstige Körperschaften in ihrer Arbeit zu unterstützen. Im Vordergrund der Fördervereinstätigkeit stehen demnach die Sensibilisierung einer breiteren Öffentlichkeit sowie die gezielte Beziehungspflege zu öffentlichen und privaten Institutionen sowie wichtigen Persönlichkeiten, die über Geldmittel verfügen und dieses bereitstellen.
Über das Sammeln und Weitergeben von (Geld-)Mitteln hinaus können Fördervereine auch unmittelbar die Tätigkeit des geförderten Vereins unterstützen.
Weitverbreitet sind Fördervereine in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales. Eltern, Lehrende, Erziehungsberechtigte, aber auch Freundinnen und Freunde und Ehemalige schließen sich vielerorts zusammen, um vor Ort die Schulen und Kindertagesstätten zu unterstützen. Ein weiteres großes Feld bilden Vereine, die sich durch das Einwerben von Spenden und Fördermitteln für den Erhalt und die Pflege von Kultur- und Baudenkmälern einsetzen. In diesen engagieren sich neben interessierten Bürgerinnen und Bürger oftmals auch Unternehmen und freiberuflich Tätige.
Fördervereine sind im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) „gewöhnliche“ Vereine (eingetragene oder nicht-eingetragene Vereine), für die Aufstellung von Satzungen, die Regelungen zu Mitgliedschaften und der Wahl von Vorständen etc. bestehen im Vergleich zu diesen keine besonderen Vorschriften. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit können Fördervereine unter bestimmten Voraussetzungen erwerben, in diesem Fall sind (eingetragene) Vereine steuerbegünstigt und durch die Möglichkeit der Ausstellung von Spendenquittungen für die Mitgliedsbeiträge und v.a. Spenden von Firmen, Banken und sonstigen Einnahmen attraktiv für Mitglieder und Unterstützer.
„Das Engagement von Eltern und Großeltern sowie von Pädagogen und regionalen Partnern in den Fördervereinen für ihre Schule oder ihre Kita ist unersetzlich: Die Vorlese-Oma, der Vater, der die Klassenfahrt begleitet, der Maler, der die Kunst-AG anleitet – sie alle machen sich für ihre Einrichtung stark.“ (Bildungsministerin Brandenburg Martina Münch, 2011)
Liegt der Zweck eines Engagements in einem „klassischen“ Verein in der gemeinsamen Ausübung von Tätigkeiten, z. B. dem gemeinschaftlichen Sport treiben, Bereitstellen sozialer Dienstleistungen oder Organisieren von Veranstaltungen etc. verfolgen bzw. verwirklichen Fördervereine in dem Sinne keine eigenen Tätigkeiten. Ihr Handeln besteht vorrangig darin, durch die Beschaffung und Bereitstellung von Mitteln, in Form von Geldzuwendungen, Sachmitteln oder anderen wirtschaftlichen Vorteilen (z. B. der Gewährung von Darlehen oder als Kostenübernahme für Gehälter oder laufende Kosten), andere Vereine und sonstige Körperschaften in ihrer Arbeit zu unterstützen. Im Vordergrund der Fördervereinstätigkeit stehen demnach die Sensibilisierung einer breiteren Öffentlichkeit sowie die gezielte Beziehungspflege zu öffentlichen und privaten Institutionen sowie wichtigen Persönlichkeiten, die über Geldmittel verfügen und dieses bereitstellen.
Über das Sammeln und Weitergeben von (Geld-)Mitteln hinaus können Fördervereine auch unmittelbar die Tätigkeit des geförderten Vereins unterstützen.
Weitverbreitet sind Fördervereine in den Bereichen Bildung, Kultur und Soziales. Eltern, Lehrende, Erziehungsberechtigte, aber auch Freundinnen und Freunde und Ehemalige schließen sich vielerorts zusammen, um vor Ort die Schulen und Kindertagesstätten zu unterstützen. Ein weiteres großes Feld bilden Vereine, die sich durch das Einwerben von Spenden und Fördermitteln für den Erhalt und die Pflege von Kultur- und Baudenkmälern einsetzen. In diesen engagieren sich neben interessierten Bürgerinnen und Bürger oftmals auch Unternehmen und freiberuflich Tätige.
Fördervereine sind im Sinne des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) „gewöhnliche“ Vereine (eingetragene oder nicht-eingetragene Vereine), für die Aufstellung von Satzungen, die Regelungen zu Mitgliedschaften und der Wahl von Vorständen etc. bestehen im Vergleich zu diesen keine besonderen Vorschriften. Die Anerkennung der Gemeinnützigkeit können Fördervereine unter bestimmten Voraussetzungen erwerben, in diesem Fall sind (eingetragene) Vereine steuerbegünstigt und durch die Möglichkeit der Ausstellung von Spendenquittungen für die Mitgliedsbeiträge und v.a. Spenden von Firmen, Banken und sonstigen Einnahmen attraktiv für Mitglieder und Unterstützer.